Alle Mannschaften müssen der UEFA-Administration das Genehmigungsformular für die Spielkleidung fristgerecht zur Genehmigung online einreichen.
Die ab der Ligaphase von den Vereinen verwendete Spielkleidung unterliegt der Genehmigung durch die UEFA-Administration.Für die Einreichung je eines Satzes der Haupt- und Ersatzspielkleidung der Feldspieler sowie jeglicher zusätzlicher Spielkleidung und/oder Artikel, die zur Spielkleidung gehören (Trikot, Hose und Stutzen), bei der UEFA-Administration gelten folgende Fristen:
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7. Juli 2025 für Vereine, die automatisch für die Playoffs oder die Ligaphase qualifiziert sind;
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15. August 2025 für Vereine, die sich über die Qualifikationsphase für die Playoffs qualifizieren.