Artikel 45 Eintrittskarten für die Gastmannschaft - Conference League

Reglement der UEFA Conference League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Conference League
ft:locale
de-DE
Edition
2025/26
Enforcement Date
11 September 2025
45.01

Die Heimvereine müssen mindestens 5 % der UEFA-Zuschauerkapazität den Anhängern des Gastvereins vorbehalten (vgl. Artikel 17 UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement und Artikel 19 UEFA-Sicherheitsreglement). Der Preis für die entsprechenden Eintrittskarten darf nicht höher sein als der Preis für Eintrittskarten für erwachsene Anhänger des Heimvereins in einem vergleichbaren Sektor des Stadions (einschließlich an Saisonkarteninhaber und Vereinsmitglieder verkaufter Eintrittskarten und/oder jeglicher Eintrittskarten, die im Rahmen von Werbeaktionen ausschließlich für UEFA-Wettbewerbsspiele verkauft werden). Der Preis dieser Eintrittskarten für Anhänger des Gastvereins darf in keinem Fall mehr als EUR 20 betragen.

45.02

Gastvereine müssen ihre Eintrittskarten gegebenenfalls nach Zonen verkaufen, um die Neuzuteilung unverkaufter Eintrittskarten zu erleichtern. Gastvereine, welche die Gesamtheit oder einen Teil der Plätze im abgetrennten Stadionbereich beansprucht haben, dürfen nicht benötigte Karten bis sieben Tage vor dem Spiel unentgeltlich an den Heimverein zurückgeben. Nach Ablauf dieser Frist muss der Gastverein das ganze Kontingent bezahlen, ungeachtet dessen, ob er alle Karten verkauft hat oder nicht.

45.03

Der Heimverein kann vom Gastverein zurückgegebene oder nicht beanspruchte Eintrittskarten neu zuteilen, vorausgesetzt, dass alle Sicherheitsmaßnahmen (gemäß UEFA-Sicherheitsreglement) eingehalten und die Karten nicht Anhängern des Gastvereins zugeteilt werden.

45.04

Gastvereine haben Anrecht auf 200 Karten der besten Kategorie für Premium-Gäste im VIP-Bereich, Sponsoren usw., wobei diese nicht dazu verpflichtet sind, das gesamte Kontingent in Anspruch zu nehmen.

  1. 50 dieser Karten müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, die verbleibenden Karten sind käuflich zu erwerben. Es gelten diesbezüglich folgende Bestimmungen:

    1. für alle in Hin- und Rückspiel ausgetragenen Begegnungen (d.h. in der Qualifikationsphase, den Playoffs und der K.-o.-Phase) ist der Preis der Eintrittskarten der Kaufkontingente für beide Begegnungen der höhere der von den beiden betreffenden Klubs erhobene Preis (der gemäß den Bestimmungen von Absatz 20.01 UEFA-Sicherheitsreglement festgelegt werden muss);

    2. für Begegnungen der Ligaphase ist der Preis der Eintrittskarten der Kaufkontingente gemäß den Bestimmungen von Absatz 20.01 UEFA-Sicherheitsreglement festzulegen.

  2. Ungenutzte Freikarten müssen spätestens sieben Tage vor dem betreffenden Spiel zurückgegeben werden. Dem Gastverein können jegliche ungenutzte Eintrittskarten, die bis zu dieser Frist nicht zurückgegeben wurden, in Rechnung gestellt werden, wobei der Preis gemäß Absatz 45.04 Buchstabe a) festgelegt wird.

  3. Diese Plätze müssen sich im Vergleich zu den Plätzen im VIP-Bereich des Heimvereins in der unmittelbar nächsthöheren Kategorie befinden. Sie müssen sich in einem einzelnen, angemessen von Ordnern geschützten und abgetrennten Bereich befinden und folgende Bedingungen erfüllen:

    1. auf derselben Seite des Stadions wie der VIP-Bereich des Gastvereins (vgl. Absatz 46.01);

    2. zwischen den beiden 16-Meter-Linien; und

    3. möglichst mittig auf der Tribüne.

45.05

Mit Ausnahme von Eintrittskarten, die der Preisobergrenze für Eintrittskarten für Anhänger der Gastmannschaft unterliegen, können alle Kartenkontingente der Gastmannschaft und die Eintrittskartenvereinbarungen zwischen den beiden betroffenen Vereinen mittels schriftlicher Vereinbarung geändert werden. Verringerungen der standardmäßigen Ticketkontingente sollten allerdings nur im Falle einer fehlenden Nachfrage seitens der Anhänger der Gastmannschaft für das betreffende Spiel vereinbart werden.