Den offiziellen Vertretern der UEFA sowie mindestens 20 Vertretern des Gastvereins und seines Verbands sind Sitzplätze im VIP-Bereich (einschließlich dazugehöriger Hospitality) kostenlos zur Verfügung zu stellen, und zwar im üblicherweise vom Präsidenten bzw. Geschäftsführer des Heimvereins gemäß Artikel 25 UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement genutzten Bereich).
Im Rahmen der UEFA Conference League können die Vereine Poster, Eintrittskarten und offizielle Drucksachen herstellen. Jegliche Drucksachen müssen jedoch von der UEFA genehmigt sein und ihrer Eintrittskartenpolitik entsprechen. Bei Postern, Eintrittskarten und offiziellen Drucksachen, die sich auf Spiele der UEFA Conference League beziehen, sind ausschließlich Werbeaufdrucke von Partnern zulässig. Die Herstellung jeglicher Drucksachen hat gemäß den Richtlinien der UEFA zu erfolgen.
Die Vereine verpflichten sich, für jedes Spiel der UEFA Conference League die folgende Anzahl Freikarten für den VIP-Bereich mit Hospitality zur Verwendung durch die UEFA und ihre Partner zur Verfügung zu stellen:
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Spiele der Ligaphase: 70
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K.-o.-Phasen-Playoffs: 100
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Achtelfinale: 100
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Viertelfinale: 130
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Halbfinale: 130.
Die UEFA kann Kaufkarten ohne Hospitality zum Nominalwert erwerben, ist allerdings nicht verpflichtet, das ganze Kontingent zu nehmen.
Die Anzahl der Eintrittskarten und Hospitality-Pässe gemäß Absatz 46.03 darf 10 % der Sitzplatzkapazität des VIP-Bereichs nicht überschreiten. Andernfalls sollte der Verein der UEFA Eintrittskarten bereitstellen, die 10 % der Sitzplatzkapazität des VIP-Bereichs ausmachen, und die ausstehende Anzahl gemäß Absatz 46.03 als Freikarten (einschließlich Hospitality) in der nächsthöheren Kategorie zur Verfügung stellen. Alle diese Karten müssen für Plätze in einem einzelnen Sektor in einem Bereich zwischen den beiden 16-Meter-Linien sein. Auf Verlangen der UEFA muss der Verein bis zu fünf der VIP-Karten-Inhaber der UEFA auf den bestmöglichen Plätzen neben dem UEFA-Spieldelegierten und/oder den höchsten Vertretern des Vereins unterbringen.
Die UEFA und ihre Partner erhalten zudem die Möglichkeit, die folgende Anzahl Kaufkarten zum Nominalwert zu erwerben, wobei Plätze der zweitbesten Kategorie sich ebenfalls in einem einzelnen Sektor und in einem zentralen Bereich (d.h. nicht hinter dem Tor) befinden müssen.
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Spiele der Ligaphase: mindestens 64 Kaufkarten der besten Kategorie sowie 42 Kaufkarten der nächstbesten Kategorie;
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Spiele der K.-o.-Phasen-Playoffs: mindestens 80 Kaufkarten der besten Kategorie sowie 66 Kaufkarten der nächstbesten Kategorie;
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Achtelfinale: mindestens 80 Kaufkarten der besten Kategorie sowie 66 Kaufkarten der nächstbesten Kategorie;
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Viertelfinale: mindestens 108 Kaufkarten der besten Kategorie sowie 108 Kaufkarten der nächstbesten Kategorie;
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Halbfinale: mindestens 108 Kaufkarten der besten Kategorie sowie 108 Kaufkarten der nächstbesten Kategorie.
Die Vereine sind für die Ausgabe von Eintrittskarten, Hospitality-Pässen und Parkausweisen an die UEFA und/oder die Partner gemäß den Anweisungen der UEFA verantwortlich.
Alle Eintrittskarten müssen offizielle Eintrittskarten für die UEFA Conference League sein, die von der UEFA vor der Herstellung genehmigt wurden.
Die Vereine haben zu gewährleisten, dass ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Eintrittskartenverkauf und die Medienakkreditierung für die Spiele mindestens folgende Anforderungen enthalten:
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niemand darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA im und um das Stadion Werbe- oder kommerzielle Aktivitäten durchführen;
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die Eintrittskarten dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA nicht für kommerzielle Zwecke wie für Promotion, Werbung, als Preis in einem Wettbewerb oder Gewinnspiel oder als Teil eines Gästearrangements oder einer Pauschalreise verwendet werden;
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jede Person, die das Spiel besucht, anerkennt, dass von ihr Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können, die in Form von Standbildern oder mittels Audio- bzw. Videoausstrahlung im Zusammenhang mit dem Spiel kostenlos verwertet werden können;
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niemand, der das Spiel besucht, darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA Ton- oder Bildaufnahmen, Daten, Statistiken und/oder Beschreibungen des Spiels für andere als private Zwecke erheben, aufzeichnen, übertragen oder verwerten. Auf Verlangen der UEFA muss der Verein sein Möglichstes tun und die nötige Unterstützung leisten, damit diese Bestimmung durchgesetzt werden kann.