Artikel 61 Video-Schiedsrichterassistent und Torlinientechnologie - Conference League

Reglement der UEFA Conference League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Conference League
ft:locale
de-DE
Edition
2025/26
Enforcement Date
11 September 2025
61.01

Video-Schiedsrichterassistenten (VAR) und Torlinientechnologie (TLT) können gemäß IFAB-Spielregeln zur Unterstützung des Schiedsrichters eingesetzt werden.

61.02

Der Schiedsrichter darf neben dem offiziellen VAR-System keine anderen Quellen oder Systeme verwenden, um sich während eines Spiels Wiederholungen anzusehen.

61.03

VAR können ab der dritten Qualifikationsrunde bei allen Spielen des Wettbewerbs eingesetzt werden. Die Entscheidung, ob VAR für ein spezifisches Spiel einzusetzen sind, liegt im alleinigen Ermessen des Schiedsrichters und ist endgültig. Werden VAR in Teilen oder für das gesamte Spiel nicht eingesetzt, unabhängig davon, ob es sich um eine Entscheidung des Schiedsrichters, um einen technischen Ausfall oder eine fehlende Verfügbarkeit handelt, beeinträchtigt dies in keiner Weise die Gültigkeit der Entscheidungen des Schiedsrichters, die in jedem Fall endgültig sind.

61.04

TLT kann im Finale eingesetzt werden, um den Schiedsrichter dabei zu unterstützen, zu bestimmen, ob ein Treffer erzielt wurde. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist in jedem Fall endgültig.

61.05

Im Falle eines technischen Ausfalls des Systems werden Spiele ohne Einsatz von TLT durch- bzw. fortgeführt. Wird TLT in Teilen oder für das gesamte Spiel nicht eingesetzt, unabhängig davon, ob es sich um eine Entscheidung des Schiedsrichters, um einen technischen Ausfall oder eine fehlende Verfügbarkeit handelt, beeinträchtigt dies in keiner Weise die Gültigkeit der Entscheidungen des Schiedsrichters, die in jedem Fall endgültig sind.