Artikel 65 Finanzielle Grundsätze – gesamter Wettbewerb - Conference League

Reglement der UEFA Conference League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Conference League
ft:locale
de-DE
Edition
2025/26
Enforcement Date
11 September 2025
65.01

Die von der UEFA überwiesenen Beträge verstehen sich als Bruttobeträge. Folglich sind darin jegliche Steuern, Abgaben und Gebühren inbegriffen.

65.02

Alle Zahlungen an die Vereine erfolgen in Euro auf das Bankkonto des betreffenden Verbands. Der Verein ist für die Koordination des Transfers vom Bankkonto des Verbands auf das Bankkonto des Vereins zuständig.

65.03

Der Verein darf den Gewinn aus seiner Teilnahme am Wettbewerb nicht ohne schriftliche Genehmigung der UEFA an eine Drittpartei übertragen.

65.04

Bei sämtlichen Spielen des Wettbewerbs hat der Verband des Heimvereins im Namen der UEFA für die Auslagen für Kost und Logis des Schiedsrichterteams sowie für die anfallenden Transportkosten innerhalb des eigenen Verbandsgebietes aufzukommen. Die UEFA trägt die internationalen Reisespesen sowie die Tagesentschädigungen der Schiedsrichter.