E.2.16 Schienenkamerasysteme - Conference League

Reglement der UEFA Conference League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Conference League
ft:locale
de-DE
Edition
2025/26
Enforcement Date
11 September 2025

Schienenkamerasysteme mit Fernauslöser sind auf der Seite der Hauptkamera und auf der Gegenseite in Übereinstimmung mit Anhang F sowie in den Bereichen zwischen den Toren und den dahinter platzierten Werbebanden erlaubt. Bei sämtlichen entlang der Seitenlinien installierten Kameras muss ein Mindestabstand von drei Metern zum Spielfeld eingehalten werden. Hinter den Toren zwischen den Torpfosten installierte Kameras müssen hinter der maximalen Spannweite des Netzes platziert werden.