Artikel 38 Eintrittskarten - Europa Conference League

Reglement der UEFA Europa Conference League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UECL
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
31 August 2022
38.01

Heimvereine müssen mindestens 5 % des von der UEFA genehmigten Gesamtfassungsvermögens ihres Stadions – in einem abgetrennten, sicheren Sektor – den Anhängern des Gastvereins vorbehalten. Eintrittskarten für diesen Sektor müssen gemäß den Bestimmungen von Artikel 20 UEFA-Sicherheitsreglement verkauft werden. Der Preis für diese Eintrittskarten für Anhänger des Gastvereins darf in keinem Fall mehr als EUR 35 betragen. Zusätzlich sind die Gastvereine berechtigt, für VIPs, Sponsoren usw. 200 Karten der besten Kategorie zu erwerben, wobei diese nicht dazu verpflichtet sind, das gesamte Kontingent in Anspruch zu nehmen (vgl. Artikel 17 und 25 UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement und Artikel 19 UEFA-Sicherheitsreglement).

38.02

Gastvereine müssen ihre Eintrittskarten gegebenenfalls nach Zonen verkaufen, um die Neuzuteilung unverkaufter Eintrittskarten zu erleichtern. Gastvereine, welche die Gesamtheit oder einen Teil der Plätze im abgetrennten Stadionbereich beansprucht haben, dürfen nicht benötigte Karten bis sieben Tage vor dem Spiel unentgeltlich an den Heimverein zurückgeben. Nach Ablauf dieser Frist muss der Gastverein das ganze Kontingent bezahlen, ungeachtet dessen, ob er alle Karten verkauft hat oder nicht.

38.03

Der Heimverein kann vom Gastverein zurückgegebene oder nicht beanspruchte Eintrittskarten neu zuteilen, vorausgesetzt, dass alle Sicherheitsmaßnahmen (gemäß UEFA-Sicherheitsreglement) eingehalten und die Karten nicht Anhängern des Gastvereins zugeteilt werden.

38.04

Den offiziellen Vertretern der UEFA sowie mindestens 20 Vertretern des Gastvereins und dessen Verbands sind Plätze erster Kategorie im VIP-Bereich (einschließlich dazugehöriger Hospitality) kostenlos zur Verfügung zu stellen.

38.05

Mit Ausnahme von Eintrittskarten, die der Preisobergrenze für Eintrittskarten für Anhänger der Gastmannschaft unterliegen, können alle Kartenkontingente der Gastmannschaft und die Eintrittskartenvereinbarungen zwischen den beiden betroffenen Vereinen mittels schriftlicher Vereinbarung geändert werden.