Die Positionen der Verbände in der Eintrittsliste der UEFA Champions League, der UEFA Europa League und der UEFA Europa Conference League 2022/23 (Anhang A) werden auf der Grundlage der Fünfjahres-Verbandskoeffizienten am Ende der Spielzeit 2020/21 bestimmt, d.h. sie entsprechen dem Gesamttotal der Verbandskoeffizienten aus den Spielzeiten 2016/17 bis und mit 2020/21.
Die sportlichen Fünfjahres-Vereinskoeffizienten für die UEFA Champions League, die UEFA Europa League und die UEFA Europa Conference League 2022/23 werden vor Beginn der Saison 2022/23 auf der Grundlage der Saisonkoeffizienten der einzelnen Vereine aus den Spielzeiten 2017/18 bis und mit 2021/22 erstellt.
Die Zehnjahres-Einnahmen-Vereinskoeffizienten für die UEFA Champions League, die UEFA Europa League und die UEFA Europa Conference League 2022/23 werden vor Beginn der Spielzeit 2022/23 auf der Grundlage der Koeffizienten aus den Spielzeiten 2012/13 bis und mit 2021/22 erstellt.