Alle an der Gruppenphase teilnehmenden Mannschaften müssen mit Charterflügen und/oder mit privaten Bussen reisen. Dies gilt für alle Mitglieder der Mannschaftsdelegation, die zu einem Spiel der Gruppenphase reisen, unabhängig davon, ob sie gemeinsam oder getrennt voneinander reisen. In besonderen Härtefällen können der UEFA-Administration Anträge auf Ausnahmegenehmigung vorgelegt werden; diese wird die entsprechenden Anträge von Fall zu Fall beurteilen.