Die UEFA-Administration darf in jedem Fall Spiele neu ansetzen, wenn damit sichergestellt wird, dass ein Spiel ausgetragen und die Gruppenphase entsprechend abgeschlossen werden kann. Eine solche Entscheidung sollte die Planung bevorstehender Runden in diesem Wettbewerb oder in anderen UEFA-Wettbewerben nicht gefährden. Solche Entscheidungen der UEFA-Administration sind endgültig.
Alle Spiele der Gruppenphase müssen bis 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.
Kann aus irgendwelchen Gründen die Gruppenphase nicht gemäß diesem Anhang J abgeschlossen werden, beschließt das UEFA-Exekutivkomitee die Grundsätze für die Festlegung der für das Achtelfinale und/oder die K.-o.-Runden-Playoffs der UEFA Champions League und/oder der UEFA Europa League und/oder der UEFA Europa Conference League qualifizierten Vereine.
Unvorhergesehene Fälle im Zusammenhang mit diesem Anhang werden in Übereinstimmung mit Artikel 83 dieses Reglements behandelt.