Artikel 23 Bestätigung der Spielpaarungen und automatische Umstellungen - Europa Conference League

Reglement der UEFA Europa Conference League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UECL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
23.01

Die Spielorte, Daten (gemäß Kalender in Anhang C) und Anstoßzeiten aller Qualifikations- und Playoff-Spiele werden von den Heimvereinen festgelegt und müssen der UEFA-Administration vom jeweiligen Verband innerhalb der von der UEFA-Administration festgesetzten Frist schriftlich bestätigt werden. Die UEFA-Administration kann die Termine und Anstoßzeiten in Übereinstimmung mit den durch die Kommission für Klubwettbewerbe festgelegten Grundsätzen ändern oder bestätigen.

23.02

Die UEFA-Administration entscheidet über die Spieldaten und etwaigen Umstellungen von Fall zu Fall und in Übereinstimmung mit den durch die Kommission für Klubwettbewerbe festgelegten Grundsätzen. Die UEFA-Administration behält sich das Recht vor, das Spieldatum zu bestimmen, wenn es zwischen nationalen Wettbewerbsspielen und Spielen dieses Wettbewerbs zu Überschneidungen kommt.

23.03

Falls zwei oder mehrere Vereine aus der gleichen Stadt oder aus zwei weniger als 50 km auseinander liegenden Städten an einem UEFA-Klubwettbewerb teilnehmen und/oder im selben Stadion spielen, und der betreffende Verband und die betreffenden Vereine bei der Wettbewerbsanmeldung ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie ihre Spiele nicht am gleichen Tag oder an aufeinanderfolgenden Tagen austragen können, kann die UEFA-Administration in Übereinstimmung mit den durch die Kommission für Klubwettbewerbe festgelegten Grundsätzen die Spieldaten und Anstoßzeiten ändern oder bestätigen.