Artikel 3 Anmeldung zum Wettbewerb - Europa Conference League

Reglement der UEFA Europa Conference League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UECL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
3.01

Die UEFA-Mitgliedsverbände (nachfolgend „Verbände“) dürfen gemäß ihrem jeweiligen Rang in der Koeffizientenrangliste, die anhand von Anhang D erstellt wird, den Sieger ihres nationalen Pokalwettbewerbs (nachstehend „nationaler Pokalsieger“) sowie eine bestimmte Anzahl weiterer Vereine für den Wettbewerb anmelden. Diese Rangliste bestimmt auch die Positionen der Verbände in der Eintrittsliste (vgl. Anhang A), die wiederum die Phase bestimmt, in der ein Verein in den Wettbewerb eintritt. Pro Verein darf nur eine Mannschaft angemeldet werden.

3.02

Die Verbände sind wie folgt vertreten (vgl. Anhang A):

  1. ein Vertreter: der Verein, der in der nationalen Meisterschaft unmittelbar hinter dem letzten für die UEFA Europa League qualifizierten Verein platziert ist;

  2. zwei Vertreter:

    • die beiden Vereine, die in der nationalen Meisterschaft unmittelbar hinter dem letzten für die UEFA Champions League qualifizierten Verein platziert sind; oder

    • nationaler Pokalsieger und der Verein, der in der nationalen Meisterschaft unmittelbar hinter dem für die UEFA Champions League qualifizierten Verein platziert ist.

  3. drei Vertreter: nationaler Pokalsieger und die beiden Vereine, die in der nationalen Meisterschaft unmittelbar hinter dem für die UEFA Champions League qualifizierten Verein platziert sind.

3.03

Unter besonderen Umständen kann der Sieger eines anderen offiziellen nationalen Wettbewerbs an Stelle des am schlechtesten platzierten der in Absatz 3.02 genannten Vertreter der nationalen Meisterschaft für die UEFA Europa Conference League angemeldet werden, vorausgesetzt, die UEFA hat den Wettbewerb vor Beginn der betreffenden Spielzeit genehmigt (vgl. Anhang A).

3.04

Qualifiziert sich der nationale Pokalsieger über seine nationale Meisterschaft für die UEFA Champions League und tritt somit in die UEFA Champions League ein, werden in der UEFA Europa Conference League (vgl. Anhang A) folgende Anpassungen vorgenommen:

  1. Der ursprünglich für den nationalen Pokalsieger bestimmte Wettbewerbseintritt ist für den in der nationalen Meisterschaft bestplatzierten Verein all derjenigen Vereine des betreffenden Verbands reserviert, die sich für die UEFA Europa Conference League qualifizieren.

  2. Die übrigen Vertreter der nationalen Meisterschaft treten zu dem Zeitpunkt in die UEFA Europa Conference League ein, der ursprünglich für den unmittelbar vor ihnen platzierten Vertreter reserviert war.

  3. Der in der nationalen Meisterschaft bestplatzierte, nicht für die UEFA Europa Conference League qualifizierte Verein qualifiziert sich für die Wettbewerbsphase der UEFA Europa Conference League, die ursprünglich für den am schlechtesten platzierten Vertreter der nationalen Meisterschaft in der UEFA Europa Conference League reserviert war.

3.05

Qualifiziert sich der für die UEFA Europa Conference League qualifizierte nationale Pokalsieger auch über seine nationale Meisterschaft für die UEFA Europa Conference League, werden in der UEFA Europa Conference League (vgl. Anhang A) folgende Anpassungen vorgenommen:

  1. Der ursprünglich für den Vertreter der nationalen Meisterschaft, der sich als nationaler Pokalsieger für die UEFA Europa Conference League qualifiziert, bestimmte Wettbewerbseintritt ist für den in der nationalen Meisterschaft unmittelbar hinter dem nationalen Pokalsieger platzierten Verein reserviert.

  2. Die übrigen Vertreter der nationalen Meisterschaft treten zu dem Zeitpunkt in den Wettbewerb ein, der ursprünglich für den unmittelbar vor ihnen platzierten Vertreter reserviert war.

  3. Der in der nationalen Meisterschaft bestplatzierte, nicht für die UEFA Europa Conference League qualifizierte Verein qualifiziert sich für die Wettbewerbsphase der UEFA Europa Conference League, die ursprünglich für den am schlechtesten platzierten Vertreter der nationalen Meisterschaft in der UEFA Europa Conference League reserviert war.

3.06

Vereine, die in der Qualifikationsphase oder den Playoffs der UEFA Champions League und/oder der UEFA Europa League ausscheiden, werden wie folgt zu den Qualifikationsrunden oder der Gruppenphase der UEFA Europa Conference League zugelassen:

UEFA Champions League (UCL)

Ausscheidungsphase

UEFA Europa League (UEL)

Eintritts-/
Ausscheidungsphase

UEFA Europa Conference League (UECL)

Eintrittsphase

Vorrunde des UCL-Meisterwegs

2. Qualifikationsrunde des UECL-Meisterwegs

1. Qualifikationsrunde des UCL-Meisterwegs

2. Qualifikationsrunde des UECL-Meisterwegs

2. Qualifikationsrunde des UCL-Meisterwegs

3. Qualifikationsrunde des UEL-Meisterwegs

Playoffs des UECL-Meisterweg

3. Qualifikationsrunde des UCL-Meisterwegs

UEL-Playoffs

UECL-Gruppenphase

Playoffs des UCL-Meisterwegs

UEL-Gruppenphase

2. Qualifikationsrunde des UCL-Ligawegs

3. Qualifikationsrunde des UEL-Hauptwegs

Playoffs des UECL-Hauptwegs

3. Qualifikationsrunde des UCL-Ligawegs

UEL-Gruppenphase

Playoffs des UCL-Ligawegs

UEL-Gruppenphase

3.07

Zudem werden die acht nach Abschluss der Gruppenphase der UEFA Europa League drittplatzierten Vereine zu den K.-o.-Runden-Playoffs der UEFA Europa Conference League zugelassen.

3.08

Der Titelhalter der UEFA Europa Conference League wird zur Gruppenphase der UEFA Europa League zugelassen. Qualifiziert sich der Titelhalter der UEFA Europa Conference League über einen seiner nationalen Wettbewerbe für die UEFA Europa Conference League, so wird die Anzahl der Plätze, die dem Verband des Titelhalters in der UEFA Europa Conference League zustehen, um einen Platz verringert. Der frei gewordene Platz wird neu besetzt, wobei für die UEFA Europa Conference League die nationalen Pokalsieger jeweils Priorität haben (in Übereinstimmung mit der in der Eintrittsliste vorgesehenen Eintrittsphase).