Artikel 30 Spielfeld - Europa Conference League

Reglement der UEFA Europa Conference League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UECL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
30.01

Der Heimverein muss alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den bestmöglichen Zustand des Spielfeldes sicherzustellen. Wenn die klimatischen Verhältnisse dies erfordern, müssen Einrichtungen wie Rasenheizung und Spielfeldabdeckung vorhanden sein, damit das Spielfeld ganzjährig bespielbar ist. Die UEFA-Administration und von der UEFA beauftragte Dritte können jederzeit vor und während dem Wettbewerb eine Spielfeldinspektion vornehmen, um zu überprüfen, ob der Zustand des Spielfelds angemessen ist. Nach der ersten Spielfeldinspektion und des entsprechenden Berichts müssen die Kosten für etwaige weitere Inspektionen bzw. für die Bereitstellung einer fachlichen Beratung oder von Material durch Dritte vom betreffenden Verein getragen werden. Von den Vereinen wird eine umfassende Zusammenarbeit bei solchen Inspektionen erwartet.

30.02

Die Rasenhöhe bei Naturrasen sollte grundsätzlich höchstens 30 mm betragen, und die gesamte Rasenfläche muss gleich hoch geschnitten sein. Die Rasenhöhe sollte für die Trainingseinheit und das Spiel die gleiche sein. Falls er dies für nötig erachtet, kann der Schiedsrichter oder der UEFA-Spieldelegierte vom Heimverein verlangen, die Rasenhöhe für das Spiel und die Trainingseinheiten zu kürzen.

30.03

Jeder vollständige oder teilweise Austausch des Spielfelds vor einem Spiel muss der UEFA vorab mitgeteilt werden. Unbeschadet der Verpflichtung der Vereine, jeden vollständigen oder teilweisen Austausch des Spielfelds vor einem Spiel der UEFA vorab mitzuteilen, darf ein Verein einmal pro Saison von Natur- auf Kunstrasen oder umgekehrt umstellen. Diese Änderung darf ausschließlich nach Abschluss der Gruppenphase erfolgen. Der entsprechende Änderungsantrag muss bis spätestens 1. Dezember 2023 bei der UEFA-Administration eingereicht werden, und die neue Spielunterlage muss spätestens 30 Tage vor dem ersten Spiel der K.-o.-Phase installiert sein. Die UEFA behält sich das Recht vor, das Spielfeld vor der Genehmigung zu inspizieren.

30.04

Der Zeitplan für die Bewässerung des Spielfelds ist vom Heimverein bei der Organisationssitzung am Spieltag bekanntzugeben. Das Spielfeld ist gleichmäßig und nicht nur in bestimmten Bereichen zu bewässern. Grundsätzlich muss die Bewässerung 60 Minuten vor dem Anstoß beendet sein. Auf Entscheidung des Heimvereins kann das Spielfeld jedoch auch nach diesem Zeitpunkt bewässert werden, unter der Voraussetzung, dass die Bewässerung in folgenden Zeiträumen stattfindet:

  1. zwischen der 10. und der 5. Minute vor dem Anstoß, und/oder

  2. während der Halbzeitpause (für höchstens fünf Minuten).

Der Schiedsrichter kann Änderungen am Bewässerungsplan verlangen.

30.05

Sämtliche Tore müssen sicher und in Übereinstimmung mit den IFAB-Spielregeln und nach Anweisung der UEFA aufgestellt werden. Im Netz und dessen unmittelbarer Umgebung dürfen keine zusätzlichen strukturellen Elemente oder physischen Stützen verwendet werden, abgesehen von den Stangen, mit denen das Netz am Boden fixiert wird, und den Pfosten hinter und neben dem Tor, mit denen das Netz gespannt wird. Tragbare Tore dürfen nicht verwendet werden.

30.06

Es liegt in der Verantwortung des Heimvereins sicherzustellen, dass der Bereich unmittelbar neben dem Spielfeld sicher für Spieler und Schiedsrichter ist; dazu gehört, falls erforderlich, die sichere Installation von zusätzlichem, qualitativ hochwertigem, grünem Kunstrasen rund um das Spielfeld.

30.07

Alle Vereine müssen die Rasen-Richtlinien beachten.

30.08

Für das Training am Vortag des Spiels und das Aufwärmen vor dem Spiel müssen alle Vereine den entsprechenden Plan mit den zu schonenden Bereichen des Spielfelds befolgen.