Artikel 32 Mobile Stadiondächer - Europa Conference League

Reglement der UEFA Europa Conference League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UECL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
32.01

Vor dem Spiel entscheidet der UEFA-Spieldelegierte in Absprache mit dem Schiedsrichter über eine mögliche Schließung des mobilen Stadiondaches. Dieser Beschluss muss bei der Organisationssitzung vor dem Spiel bekanntgegeben werden, kann jedoch im Falle einer Wetteränderung nach erneuter Absprache mit dem Schiedsrichter jederzeit vor Spielbeginn geändert werden.

32.02

Beginnt das Spiel mit geschlossenem Dach, muss dieses bis zur Halbzeitpause oder während des gesamten Spiels geschlossen bleiben. Beginnt das Spiel mit offenem Dach, kann nur der Schiedsrichter während des Spiels die Schließung anordnen, unter Vorbehalt gesetzlicher Bestimmungen, die von einer zuständigen staatlichen Behörde erlassen wurden. Ein solcher Entscheid kann nur gefällt werden, wenn sich das Wetter stark verschlechtert. Falls der Schiedsrichter während des Spiels die Schließung des Daches anordnet, muss es bis zur Halbzeitpause oder bis zum Schlusspfiff geschlossen bleiben.