Artikel 49 Vorgehen bei schweren Verletzungen von Spielern - Europa Conference League

Reglement der UEFA Europa Conference League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UECL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
49.01

Besteht der Verdacht auf eine Gehirnerschütterung, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel in Übereinstimmung mit Regel 5 der IFAB-Spielregeln und lässt den verletzten Spieler vom Mannschaftsarzt untersuchen. Grundsätzlich sollte die Untersuchung nicht länger als drei Minuten dauern, es sei denn, ein ernsthafter Vorfall erfordere es, den Spieler auf dem Spielfeld zu behandeln oder für einen sofortigen Transport ins Krankenhaus ruhigzustellen (z.B. Rückenmarksverletzung).

49.02

Ein Spieler, der eine Kopfverletzung erleidet und auf eine mögliche Gehirnerschütterung hin untersucht werden muss, darf erst weiterspielen, wenn der Mannschaftsarzt dem Schiedsrichter ausdrücklich bestätigt hat, dass er dazu in der Lage ist.