Artikel 57 Trikotsponsor - Europa Conference League

Reglement der UEFA Europa Conference League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UECL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
57.01

Ab den Gruppenspielen dürfen nur die genehmigten und verwendeten Trikotsponsoren auf der Spielkleidung angebracht werden.

57.02

Ab der Gruppenphase dürfen die Vereine während derselben UEFA-Spielzeit jeden Trikotsponsor höchstens einmal wechseln.

57.03

Die Verpflichtung eines Sponsors, nachdem der Wettbewerb ohne Sponsor begonnen wurde, gilt nicht als Sponsorenwechsel.

57.04

Eine Änderung des Inhaltes der Sponsorenwerbung gilt als Sponsorenwechsel, selbst wenn der Sponsor der gleiche bleibt.

57.05

Vereine, welche die Trikotsponsoren wechseln wollen, müssen ihr Gesuch mindestens sieben Werktage vor dem Spiel, bei dem sie den neuen Sponsor verwenden wollen, bei der UEFA-Administration einreichen (zusammen mit den im UEFA-Ausrüstungsreglement festgelegten Gegenständen).

57.06

Vereine, die ab der K.-o.-Phase ihren Sponsor wechseln möchten, müssen dies der UEFA-Administration bis spätestens 1. Februar 2024 (12.00 Uhr MEZ) mitteilen. Danach ist kein Sponsorenwechsel mehr möglich.