Artikel 70 Promotion-Aktivitäten - Europa Conference League

Reglement der UEFA Europa Conference League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UECL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
70.01

Jeder am Wettbewerb teilnehmende Verein gewährt der UEFA das Recht, fotografisches, audiovisuelles und visuelles Material der Mannschaft, der Spieler und der Offiziellen (einschließlich Namen, relevanter Statistiken, Daten und Bilder) sowie den Vereinsnamen, das Logo, das Emblem, Stadiondarstellungen und die Mannschaftstrikots (einschließlich Angaben zum Trikotsponsor und zu den Ausrüstungsherstellern) kostenlos und weltweit für die gesamte Dauer der Rechte (i) für nicht kommerzielle Zwecke, Promotion- und/oder redaktionelle Zwecke und/oder (ii) wie von der UEFA innerhalb eines angemessenen Rahmens festgelegt zu nutzen und anderen zu erlauben, sie zu nutzen. Zwischen einzelnen Spielern oder Vereinen und Partnern wird keine direkte Assoziation geschaffen. Die Vereine stellen der UEFA auf Verlangen das ganze entsprechende Material sowie die nötigen Unterlagen, die erforderlich sind, damit die UEFA diese Rechte gemäß diesem Absatz nutzen und verwerten kann, kostenlos zur Verfügung.

70.02

Die Vereine haben der UEFA ferner die für ihre Promotion und insbesondere für die offizielle(n) UEFA-Website(s) sowie für wettbewerbsbezogene Publikationen notwendigen Daten und/oder Informationen zu liefern (z.B. für das Statistics Handbook, das den ersten Band des UEFA Europa Conference League Tournament Guide darstellt).