Schienenkamerasysteme mit Fernauslöser sind auf der Seite der Hauptkamera und auf der Gegenseite in Übereinstimmung mit Anhang F sowie in den Bereichen zwischen den Toren und den dahinter platzierten Werbebanden erlaubt.
Schienenkamerasysteme mit Fernauslöser sind auf der Seite der Hauptkamera und auf der Gegenseite in Übereinstimmung mit Anhang F sowie in den Bereichen zwischen den Toren und den dahinter platzierten Werbebanden erlaubt.