Im Sechzehntelfinale kommen zu den 24 Vereinen, die sich über die Gruppenphase qualifizieren, die acht Vereine hinzu, welche die Gruppenphase der UEFA Champions League auf dem dritten Platz beenden (vgl. Absatz 3.06).
Die Sechzehntelfinalpaarungen werden gemäß folgenden Grundsätzen ausgelost:
-
Vereine aus dem gleichen Verband können einander nicht zugelost werden.
-
Die zwölf Gruppensieger aus der UEFA Europa League und die vier besten Drittplatzierten aus der Gruppenphase der UEFA Champions League werden den zwölf Gruppenzweiten aus der UEFA Europa League und den übrigen Drittplatzierten aus der Gruppenphase der UEFA Champions League zugelost.
-
Die Gruppensieger und die Gruppenzweiten ein und derselben Gruppe können einander nicht zugelost werden.
-
Die Gruppensieger der UEFA Europa League und die vier besten Drittplatzierten aus der Gruppenphase der UEFA Champions League bestreiten das Rückspiel zu Hause.
Die 16 Sieger des Sechzehntelfinales bestreiten das Achtelfinale. Die Paarungen werden ausgelost.
Die acht Sieger des Achtelfinales bestreiten das Viertelfinale. Die Viertelfinalpaarungen werden ausgelost.
Die vier Sieger des Viertelfinales bestreiten das Halbfinale. Die Halbfinalpaarungen werden ausgelost.
Die Sechzehntel-, Achtel-, Viertel- und Halbfinalbegegnungen werden nach dem K.-o.-System ausgetragen, d.h. die Vereine treten in Hin- und Rückspiel zweimal gegeneinander an.
Die Mannschaft, die in beiden Spielen zusammen die meisten Tore erzielt, qualifiziert sich für die nächste Runde. Andernfalls finden die Bestimmungen von Artikel 19 Anwendung.