Artikel 52 Gelbe und rote Karten - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
31 August 2022
52.01

Grundsätzlich ist ein des Feldes und/oder der unmittelbaren Umgebung, einschließlich der Technischen Zone, verwiesener Spieler bzw. Mannschaftsoffizieller automatisch für das nächste Spiel eines UEFA-Klubwettbewerbs (d.h. UEFA Champions League, UEFA Europa League, UEFA Europa Conference League oder UEFA-Superpokal) gesperrt. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer die Strafe verschärfen, einschließlich einer Ausweitung auf andere Wettbewerbe.

52.02

Bei wiederholten Verwarnungen:

  1. vor der Gruppenphase werden Spieler bzw. Mannschaftsoffizielle nach drei Verwarnungen, die nicht zu einem Platzverweis geführt haben, sowie nach jeder weiteren Verwarnung ungerader Zahl (fünfte, siebte, neunte usw.) für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt;

  2. ab dem ersten Spiel der Gruppenphase werden Spieler bzw. Mannschaftsoffizielle nach drei Verwarnungen, die nicht zu einem Platzverweis geführt haben, sowie nach jeder weiteren Verwarnung ungerader Zahl (fünfte, siebte, neunte usw.) für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt.

52.03

Einzelne Verwarnungen und unverbüßte Sperren werden stets übernommen, entweder in die nächste Wettbewerbsphase oder in die UEFA Europa Conference League der laufenden Spielzeit.

52.04

Ausnahmsweise verfallen alle Verwarnungen und unverbüßten Gelbsperren mit dem Ende der Playoffs. Sie werden nicht in die Gruppenphase übernommen. Darüber hinaus verfallen alle Verwarnungen nach Abschluss der Viertelfinalbegegnungen. Sie werden nicht ins Halbfinale übernommen.

52.05

Verwarnungen und unverbüßte Gelbsperren aus der UEFA Champions League, der UEFA Europa League oder der UEFA Europa Conference League verfallen mit dem Ende der Spielzeit.