Artikel 53 Protest - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
31 August 2022
53.01

Teilnehmende Vereine sind berechtigt, gegen die Gültigkeit eines Spielergebnisses innerhalb von 24 Stunden nach Ende des fraglichen Spiels in Übereinstimmung mit den entsprechenden Bestimmungen der UEFA-Rechtspflegeordnung Protest einzulegen.