Artikel 12 Schutz- und Urheberrechte - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
12.01

Die UEFA ist ausschließliche Inhaberin aller Schutz- und Urheberrechte am Wettbewerb, insbesondere aller gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an jeglichem Audio- und visuellen Material zum Wettbewerb sowie an Namen, Logos, visuellen Identitäten, Marken, Musik, Maskottchen, Medaillen, Plaketten, Erinnerungsstücken, Trophäen und an bestimmten wichtigen Designelementen des offiziellen Spielballs. Jegliche Verwendung dieser Rechte, jegliche Imitation und/oder Variation davon sowie jegliche andere Bezugnahme auf den Wettbewerb (wie die Verbindung des Namens eines Vereins mit dem Datum des Spiels) erfordert die vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA und hat sämtlichen von der UEFA festgelegten Bedingungen zu entsprechen.

12.02

Alle Rechte am Spielplan und sämtliche erfassten Daten und Statistiken (einschließlich der Datenbanken, in denen solche Daten gespeichert werden) im Zusammenhang mit den Spielen des Wettbewerbs und der Teilnahme von Spielern am Wettbewerb sind alleiniges und ausschließliches Eigentum der UEFA. Eintrittskarten oder Akkreditierungen dürfen nicht verwendet werden, um zwecks Erfassung solcher Daten Zutritt zu einem Spielort zu erhalten. Solche Aktivitäten sind ausdrücklich untersagt. Von diesem Verbot ausgenommen sind die teilnehmenden Vereine, wobei alle erfassten Daten keinem anderen Zweck als der Schulung von Mannschaft, Spielern und Offiziellen dienen dürfen. Jede andere Nutzung solcher Daten ist ausdrücklich untersagt.