Artikel 13 Wettbewerbsphasen und Setzsystem - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
13.01

Sämtliche Spiele des Wettbewerbs werden in Übereinstimmung mit den IFAB-Spielregeln ausgetragen. Die Halbzeitpause dauert 15 Minuten.

13.02

Der Wettbewerb besteht aus folgenden Phasen (vgl. Anhang B):

  1. Qualifikationsphase, bestehend aus:

    • Hauptweg, bestehend aus:

      - dritte Qualifikationsrunde;

    • Meisterweg, bestehend aus:

      - dritte Qualifikationsrunde;

  2. Playoffs;

  3. UEFA Europa League, bestehend aus:

    • Gruppenphase (sechs Spieltage);

    • K.-o.-Phase:

      - K.-o.-Runden-Playoffs;

      - Achtelfinale;

      - Viertelfinale;

      - Halbfinale;

      - Endspiel.

13.03

Die Vereine, die sich direkt für die dritte Qualifikationsrunde des Hauptwegs qualifizieren (vgl. Anhang A), werden jeweils vor den in der zweiten Qualifikationsrunde der UEFA Champions League (Ligaweg) ausgeschiedenen Vereinen gesetzt. Die Paarungen werden gemäß den von der Kommission für Klubwettbewerbe festgelegten Grundsätzen ausgelost. Gesetzte Vereine werden ungesetzten Vereinen zugelost. Vereine aus dem gleichen Verband können einander nicht zugelost werden.

13.04

Für die dritte Qualifikationsrunde des Meisterwegs werden keine Mannschaften gesetzt. Die Paarungen werden mittels offener Auslosung bestimmt.

13.05

Für die Playoffs werden die Mannschaften gemäß den von der Kommission für Klubwettbewerbe festgelegten Grundsätzen so gesetzt und ausgelost, dass gewährleistet wird, dass acht aus der UEFA Champions League (Meisterweg) ausgeschiedene Mannschaften einander zugelost werden. Die Mannschaften werden gemäß der folgenden vier Prioritäten gesetzt (vgl. Anhang A):

1. Priorität: Die sechs direkt über die nationalen Wettbewerbe für die Playoffs qualifizierten Mannschaften.

2. Priorität: Die sechs über die dritte Qualifikationsrunde der UEFA Champions League (Meisterweg) in die Playoffs eintretenden Mannschaften.

3. Priorität: Die fünf über die dritte Qualifikationsrunde des Meisterwegs qualifizierten Mannschaften.

4. Priorität: Die drei über die dritte Qualifikationsrunde des Hauptwegs qualifizierten Mannschaften.

Die Mannschaften werden gemäß den Prioritäten in folgender Reihenfolge einander zugelost:

  1. Die sechs Mannschaften der Priorität 1 werden den drei Mannschaften der Priorität 4 zugelost, um drei Paarungen zu bestimmen.

  2. Die drei verbleibenden Mannschaften der Priorität 1 werden den fünf Mannschaften der Priorität 3 zugelost, um drei Paarungen zu bestimmen.

  3. Die zwei verbleibenden Mannschaften der Priorität 3 werden den sechs Mannschaften der Priorität 2 zugelost, um zwei Paarungen zu bestimmen.

  4. Die vier verbleibenden Mannschaften der Priorität 2 werden einander zugelost, um zwei Paarungen zu bestimmen.

13.06

Die Spielpaarungen werden ausgelost. Vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz 13.02 und Artikel 14 bis Artikel 24 hat der erstgezogene Verein im Hinspiel Heimrecht.

13.07

Für die Auslosung werden die 32 Vereine der Gruppenphase auf der Grundlage der zu Beginn der Saison erstellten Vereinskoeffizientenrangliste (vgl. Anhang D) in vier Achtergruppen eingeteilt. Dabei ist der Titelhalter der UEFA Europa Conference League topgesetzt.

13.08

Für die K.-o.-Runden-Playoffs werden die Gruppenzweiten jeweils vor den nach Abschluss der Gruppenphase der UEFA Champions League drittplatzierten Vereine gesetzt.

13.09

Für das Achtelfinale werden die Gruppensieger jeweils vor den acht Siegern der K.-o.-Runden-Playoffs gesetzt.

13.10

Die UEFA-Administration kann unter gegebenen Umständen entscheiden, dass nur eine Begegnung ausgetragen wird und legt die entsprechenden Grundsätze für die Bestimmung des Siegers fest.