Artikel 29 Stadien - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
29.01

Sofern dieses Reglement nichts anderes bestimmt, müssen alle Spiele des Wettbewerbs in Stadien ausgetragen werden, welche die infrastrukturellen Kriterien der folgenden im UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement definierten Kategorien erfüllen:

  1. Kategorie 3 für die dritte Qualifikationsrunde und die Playoffs;

  2. Kategorie 4 ab der Gruppenphase bis und mit Halbfinale.

29.02

UEFA-Vertreter können einen Inspektionsbesuch jedes Stadions durchführen.

29.03

Das Endspiel muss in einem Stadion ausgetragen werden, das den in der Ausrichtervereinbarung festgelegten infrastrukturellen Anforderungen entspricht.