Artikel 36 Spielmaterial - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
36.01

In allen Spielen der Qualifikationsphase und in den Playoffs müssen die Bälle den IFAB-Spielregeln sowie dem UEFA-Ausrüstungsreglement entsprechen. Der Heimverein muss dem Gastverein für dessen Trainingseinheiten am Vortag des Spiels sowie für das Aufwärmen vor dem Spiel Spielbälle von hervorragender Qualität zur Verfügung stellen. Es muss sich dabei um die gleichen Bälle handeln wie die für das Spiel verwendeten.

36.02

Der von der UEFA-Administration ausgewählte, offizielle Spielball der UEFA Europa League ist bei sämtlichen Spielen ab den Gruppenspielen sowie bei den offiziellen Trainingseinheiten im Vorfeld dieser Spiele zu verwenden.

36.03

Die Verwendung von (wenn möglich elektronischen) Auswechseltafeln mit beidseitiger Anzeige ist obligatorisch.

36.04

Für jedes Spiel der Qualifikationsphase und der Playoffs muss der jeweilige Heimverein sicherstellen, dass zwei Auswechseltafeln zur Verfügung stehen.

36.05

Torlinientechnologie (TLT) wird in Übereinstimmung mit den IFAB-Spielregeln und dem FIFA Quality Programme for GLT Testing Manual bei allen Spielen des Wettbewerbs ab der Gruppenphase eingesetzt, um den Schiedsrichter durch die Überprüfung von Torentscheidungen zu unterstützen. Diese Entscheide sind alleine dem Schiedsrichter überlassen und endgültig.

36.06

Ein Ausfall des TLT-Systems darf den Schiedsrichterentscheid in keiner Weise beeinträchtigen. Falls erforderlich, zum Beispiel im Falle eines Ausfalls des Systems, werden Spiele ohne Einsatz der TLT durch- bzw. fortgeführt.

36.07

Der jeweilige Verein erlaubt es der UEFA und deren Lieferanten, das entsprechende, von der UEFA für den Wettbewerb genehmigte TLT-System in seinem Stadion zu installieren. Der jeweilige Verein und Besitzer/Betreiber des entsprechenden Stadions haben der UEFA und deren Lieferanten auf berechtigte Anfrage jederzeit Zutritt zum Stadion und zu den Stadioneinrichtungen zu gewähren (darunter auch für die Zertifizierung im Rahmen des FIFA-Qualitätsprogramms für Torlinientechnologie). Auf berechtigte Anfrage der UEFA und ihrer Lieferanten haben sie zudem mit diesen in allen Angelegenheiten betreffend die TLT zusammenzuarbeiten. Die Vereine dürfen im Stadion installierte TLT-Ausrüstung oder Verkabelungen weder verwenden noch bewegen und müssen sicherstellen, dass kein Dritter (andere Personen als Vertreter der UEFA oder der UEFA-Lieferanten) sie verwendet oder bewegt.

36.08

Vorbehaltlich der Genehmigung der UEFA und der Zustimmung des Gastvereins können in der Qualifikationsphase und den Playoffs bereits installierte und zertifizierte TLT-Systeme verwendet werden. Der Ausrichterverein übernimmt die volle Verantwortung für den Betrieb des Systems und trägt die damit verbundenen Kosten.