Artikel 37 Trainingseinheiten - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
37.01

Sofern der Spielfeldzustand dies erlaubt, darf der Gastverein am Vortag des Spiels auf dem Spielfeld trainieren, auf dem das Spiel stattfinden wird. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen mit dem Heimverein darf diese Trainingseinheit nicht länger als eine Stunde dauern. Könnte aufgrund dieser Trainingseinheit das Spielfeld für das Spiel am folgenden Tag unbespielbar werden, ist ein anderes, von der UEFA im Voraus genehmigtes Trainingsgelände zur Verfügung zu stellen. Priorität hat allerdings der Gastverein, weshalb zunächst die Trainingseinheit der Heimmannschaft zu verlegen ist. Alternativ können im Stadion beide Trainingseinheiten zugelassen werden, allerdings begrenzt auf bestimmte Bereiche des Spielfelds und unter der Voraussetzung, dass beiden Mannschaften die Begrenzung der Nutzung des Spielfelds schriftlich mitgeteilt wurde. Zusätzlich darf der Gastverein Trainingseinheiten unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchführen, und zwar an einem anderen, mit dem Heimverein vereinbarten Trainingsort, jedoch nicht im Spielstadion. Die Bewässerung des Spielfelds vor einer offiziellen Trainingseinheit der Gastmannschaft im Stadion muss zwischen den beiden Vereinen vereinbart werden. Vorbehaltlich der vorherrschenden Witterung sollte das mobile Stadiondach sich grundsätzlich in derselben Position befinden wie für das Spiel.

37.02

Sofern der Spielfeldzustand dies erlaubt, darf das Schiedsrichterteam am Vortag des Spiels auf dem Spielfeld trainieren, auf dem das Spiel stattfinden wird. Ist eine solche Trainingseinheit aufgrund des Spielfeldzustands oder der Reisezeiten nicht möglich, ist eine andere Anlage zur Verfügung zu stellen.

37.03

Trainieren der Gastverein und/oder die Schiedsrichter am Vortag des Spiels aus irgendeinem Grund (z.B. Spielfeldzustand) nicht im Stadion, müssen sie das Stadion besichtigen können, um sich mit den Einrichtungen und Bedingungen vertraut zu machen.

37.04

Beantragt die Gastmannschaft nach dem Spiel ein Auslaufen, muss dies bei der Organisationssitzung am Spieltag mitgeteilt werden. Anträge müssen vom Heimverein und gegebenenfalls von den lokalen Behörden genehmigt werden, die weitere Informationen verlangen können (z.B. Anzahl der Spieler, Dauer, Art der Übungen usw.).