Artikel 55 Farben - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
55.01

Für alle Spiele des Wettbewerbs hat der Heimverein Vorrang bei der Wahl seiner offiziellen Spielkleidung aus dem Genehmigungsformular für die Spielkleidung. In der Qualifikationsphase und den Playoffs einigen sich die Vereine darauf, welche ihrer auf dem Genehmigungsformular für die Spielkleidung angegebenen Spielkleidung zu tragen ist. Können sich die Vereine nicht über die von ihren Mannschaften zu tragenden Farben einigen, informieren sie die UEFA-Administration, die endgültig über die Farben entscheidet. Ab der Gruppenphase schlägt die UEFA-Administration vor, welche Farben zu tragen sind. Die Vorschläge können auf Antrag der Vereine abgeändert werden, sofern bei der Alternativlösung bei keinen Teilen der Spielkleidung Verwechslungsgefahr besteht. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die UEFA-Administration endgültig.

55.02

Bemerkt der Schiedsrichter vor Ort, dass die Farben der beiden Mannschaften nur schwer zu unterscheiden sind, entscheidet er nach Absprache mit dem UEFA-Spieldelegierten und der UEFA-Administration. Grundsätzlich wird in solchen Fällen aus praktischen Gründen die Heimmannschaft gebeten, eine andere Farbe zu wählen.

55.03

Im Endspiel dürfen beide Mannschaften ihre Hauptspielkleidung tragen. Besteht jedoch Verwechslungsgefahr, muss die als „Auswärtsmannschaft“ geltende Mannschaft andere Farben wählen. Die UEFA-Administration schlägt vor dem Spiel geeignete Kontrastfarben vor.