Artikel 63 Einführung und Zielsetzungen - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
63.01

Mit der Vermarktung der kommerziellen Rechte will die UEFA den kulturellen und sportlichen Auftrag, den sie mit der Wahrung und Förderung der Interessen des Fußballs wahrnimmt, in einem marktwirtschaftlichen Umfeld erfüllen und darin einen wertbeständigen Platz für den Fußball gewinnen. Die finanziellen Perspektiven einer sinnvollen Vermarktung sollen genutzt werden, um dem Fußball in Europa langfristig seine Existenz zu sichern und ihm gleichzeitig neue Freiräume zu schaffen, unter Beachtung der Spielregeln der Marktwirtschaft und mit folgenden Zielsetzungen vor Augen.

  1. Gesundes Wachstum des Fußballs:

    • im Stadion soll der Fußballfan die Faszination des Live-Fußballs unmittelbar erleben können;

    • im Fernsehen soll der Fußball angemessen präsent sein;

    • im Bereich der Vermarktung der kommerziellen Rechte soll das Interesse des Fußballs gewahrt und gefördert werden.

  2. Pflege des Images sowie Erhöhung des Stellenwertes und der gesellschaftlichen Akzeptanz des Fußballs:

    • die bisherigen Anstrengungen der UEFA für einen Fußball auf qualitativ hohem Niveau sollen mit der Respect-Kampagne weiter ausgebaut werden;

    • Förderung und Integration des Junioren- und Juniorinnenfußballs;

    • Förderung und Integration des Frauenfußballs.

  3. Sport vor wirtschaftlichen Interessen:

    • zukunftsorientierte finanzielle Stabilität der UEFA, ihrer Mitgliedsverbände und der Vereine sowie Wahrung ihrer Unabhängigkeit;

    • Förderung der Solidarität innerhalb der europäischen Fußballgemeinschaft, indem die finanzschwächeren Vereine und Verbände nachhaltig unterstützt werden.

63.02

Für die Durchführung des Wettbewerbs kann die UEFA Dritte einsetzen, die als Vermittler oder Agenten in ihrem Namen und/oder als Dienstleistungserbringer handeln.