Verein: ____________________________________________________
Mitgliedsverband: _________________________________________
Hinweis: 1) Dieses Formular basiert auf den Absätzen 4.01(b), 4.01(d), 4.01(e), 4.01(f), 4.01(g), 4.01(h), 6.01(c), 6.01(l) und 6.01(m) des Reglements der UEFA Champions League 2024/25, auf den Absätzen 4.01(b), 4.01(d), 4.01(e), 4.01(f), 4.01(g), 4.01(h), 6.01(c), 6.01(k) und 6.01(l) des Reglements der UEFA Europa League 2024/25 sowie auf den Absätzen 4.01(b), 4.01(d), 4.01(e), 4.01(f), 4.01(g), 4.01(h), 6.01(c), 6.01(k) und 6.01(l) des Reglements der UEFA Conference League 2024/25. Ferner finden Absätze 4.01(b), 4.01(d), 4.01(e), 4.01(f), 4.01(g), 6.01(c), 6.01(h) und 6.01(i) des Reglements der UEFA Youth League 2024/25 Anwendung, falls der Verein an diesem Wettbewerb teilnimmt.
2) Für den Zweck dieses Formulars umfassen die UEFA-Klubwettbewerbe die UEFA Champions League, die UEFA Europa League, die UEFA Conference League und die UEFA Youth League.
Der oben genannte Verein und der Mitgliedsverband:
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anerkennen, dass sie die UEFA-Statuten und Reglemente der UEFA (einschließlich der UEFA-Rechtspflegeordnung, dem UEFA-Dopingreglement, dem UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit, der oben erwähnten UEFA-Klubwettbewerbsreglemente sowie sämtlicher Richtlinien und Beschlüsse der zuständigen UEFA-Gremien im Zusammenhang mit dem betreffenden Wettbewerb) respektieren und sich daran halten;
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anerkennen in Übereinstimmung mit den UEFA-Statuten die Zuständigkeit des Schiedsgerichts des Sports (nachfolgend TAS) in Avenue Bergières 10, CH-1004 Lausanne, Schweiz;
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anerkennen, dass jegliches Verfahren vor dem TAS, bei dem es um die Zulassung zum, die Teilnahme am bzw. den Ausschluss von einem der oben genannten Wettbewerbe geht, im Schnellverfahren unter Berücksichtigung der Schiedsordnung für Streitigkeiten im Bereich des Sports (Code of Sports-related Arbitration) des TAS und der vom TAS herausgegebenen Weisungen durchgeführt wird, einschließlich hinsichtlich provisorischer und superprovisorischer Maßnahmen, unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher staatlicher oder anderer Gerichte gemäß den UEFA-Statuten;
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bestätigen, dass die Spieler und Offiziellen des Vereins sich verpflichten, die unter den Punkten a) bis c) oben erwähnten Verpflichtungen zu respektieren;
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verpflichten sich, die Regeln betreffend Eigentümerschaft an mehreren Vereinen mit dem Ziel der Wahrung der Integrität des betreffenden Wettbewerbs gemäß Absatz 5.01 der oben genannten Reglemente zu befolgen und jegliche zusätzliche, von der UEFA verlangte diesbezügliche Informationen jederzeit vor, während oder nach dem Wettbewerb zu liefern;
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anerkennen und erklären sich damit einverstanden, dass der regulatorische Rahmen für die Teilnahme von Vereinen an UEFA-Klubwettbewerben im Zyklus 2024-27 aktuell in den einschlägigen UEFA-Klubwettbewerbsreglementen sowie im UEFA-Rundschreiben Nr. 36/2023 vom 7. Juli 2023 festgelegt ist, und dass Angelegenheiten im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Durchführung der UEFA-Klubwettbewerbe durch die zuständigen UEFA-Gremien (darunter die Kommission für Klubwettbewerbe und das Exekutivkomitee) auf Grundlage eines drei Spielzeiten umfassenden Zyklus behandelt werden, darunter insbesondere: (i) die wesentlichen sportlichen, technischen, kalendarischen und organisatorischen Angelegenheiten; (ii) Angelegenheiten im Zusammenhang mit der kommerziellen Verwertung, den Medien und dem kollektiven Verkauf von Sponsoringrechten; und (iii) Angelegenheiten im Zusammenhang mit Solidaritätszahlungen und der Einnahmenverteilung;
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bestätigen, dass der Verein seit 1. Mai 2014 (d.h. zehn Jahre vor Inkrafttreten des vorliegenden Reglements) weder direkt noch indirekt in Aktivitäten beteiligt war, die darauf abzielen, das sportliche Ergebnis eines nationalen oder internationalen Spiels widerrechtlich zu beeinflussen.
Können der Verein und der jeweilige Mitgliedsverband das oben Genannte nicht bestätigen, müssen sie alle nützlichen, zurzeit in ihrem Besitz befindlichen Informationen im Zusammenhang mit solchen Aktivitäten, an denen der Verein beteiligt ist bzw. war, mittels beiliegendem Formular bereitstellen (ungeachtet dessen, ob sie sich auf Disziplinarverfahren oder Verfahren vor staatlichen Gerichten beziehen und ob solche Verfahren noch anhängig sind oder zu einer Verurteilung oder einem Freispruch des Vereins und/oder seiner Spieler und/oder Offiziellen geführt haben);
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verpflichten sich, die UEFA-Administration schriftlich innerhalb von 14 Arbeitstagen über jegliche Tatsachen und Informationen im Zusammenhang mit den Zulassungskriterien (gemäß den oben genannten Bestimmungen der UEFA-Klubwettbewerbsreglemente) zu informieren, die sich seit der Unterzeichnung des vorliegenden Formulars bis zum Ende der UEFA Champions League 2024/25, der UEFA Europa League 2024/25, der UEFA Conference League 2024/25, der UEFA Youth League 2024/25 und gegebenenfalls des UEFA-Superpokals 2025 geändert haben (einschließlich Änderungen, welche die offiziellen Anmeldeunterlagen betreffen), insbesondere betreffend:
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jegliches von Verband und/oder Profiliga gegen den Verein und/oder seine Spieler und/oder Offiziellen wegen des Vorwurfs der widerrechtlichen Beeinflussung des sportlichen Ergebnisses eines Spiels auf nationaler Ebene eröffnetes Disziplinarverfahren;
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jegliches von staatlicher Seite gegen den Verein und/oder seine Spieler und/oder Offiziellen eröffnetes Strafverfahren in einer den Fußball betreffenden Angelegenheit;
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anerkennen, dass die Unterzeichnung des vorliegenden Formulars im Falle einer Zulassung zum jeweiligen Wettbewerb durch die UEFA eine verbindliche Zusage des Vereins gegenüber der UEFA darstellt;
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anerkennen und erklären sich damit einverstanden, dass jegliche Zulassung des Vereins zum jeweiligen Wettbewerb keine Anerkennung der inhaltlichen Korrektheit und Vollständigkeit der im vorliegenden Formular vom Verein und/oder dem Mitgliedsverband gemachten Angaben durch die UEFA bedeutet, insbesondere hinsichtlich der unter den Punkten e) und g) erwähnten Angelegenheiten, und die UEFA nicht daran hindert, administrative, disziplinarische oder sonstige Verfahren in Übereinstimmung mit den UEFA-Statuten und Reglementen der UEFA einzuleiten.
Das Versäumnis, der UEFA fristgerecht ein vollständiges, inhaltlich korrektes und ordnungsgemäß unterzeichnetes Formular einzureichen, kann zu administrativen und/oder disziplinarischen Maßnahmen in Übereinstimmung mit den UEFA-Statuten und Reglementen der UEFA führen.
Das vorliegende Formular und die hiermit getroffene Vereinbarung unterliegen den UEFA-Statuten und Reglementen der UEFA sowie subsidiär dem schweizerischen Recht und werden nach diesen ausgelegt. Mit Ausnahme von Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen UEFA-Gremien gemäß den UEFA-Statuten und Reglementen der UEFA fallen, werden jegliche Streitfälle im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ausschließlich an das TAS verwiesen, unter Ausschluss jeglicher staatlicher oder anderer Gerichte.
Im Namen des Vereins:
Ort/Datum:___________________ Unterschrift:___________________
Im Namen des Mitgliedsverbands:
Ort/Datum:___________________ Unterschrift:___________________
Anlage: Formular im Zusammenhang mit Punkt g) oben, gegebenenfalls durch den Verein und Mitgliedsverband auszufüllen