Artikel 10 Versicherung - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024
10.01

Unabhängig von der Versicherungsdeckung der UEFA hat jeder Verein bzw. Ausrichterverband auf eigene Kosten bei einer angesehenen Versicherungsgesellschaft Versicherungen für sämtliche Risiken nach den folgenden Grundsätzen abzuschließen:

  1. Jeder Verein hat für Versicherungsdeckung zu sorgen, die sämtliche Risiken in Verbindung mit seiner Teilnahme am Wettbewerb abdeckt.

  2. Zudem hat der Heimverein bzw. der Ausrichterverband Versicherungen gegen sämtliche Risiken abzuschließen, die sich durch die Organisation und Ausrichtung der Spiele ergeben. Diese Versicherungen müssen insbesondere eine Haftpflichtversicherung (für alle Dritten, die an den Spielen beteiligt oder im Stadion anwesend sind) umfassen, die angemessene Garantiesummen für Personen- und Sachschäden sowie für reine Vermögensschäden, den jeweiligen Verhältnissen des Vereins bzw. des Verbands entsprechend, beinhaltet.

  3. Der Ausrichterverband des Endspiels hat Versicherungen entsprechend Buchstabe b) abzuschließen, die sämtliche durch die Organisation und Ausrichtung des Endspiels entstehenden Risiken decken.

  4. Ist der Heimverein bzw. der Ausrichterverband nicht Eigentümer des verwendeten Stadions, ist er zusätzlich dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Stadioneigentümer und/oder -betreiber einen angemessenen, umfassenden Versicherungsschutz, einschließlich Haftpflicht- und Gebäudeversicherung, gewährleistet.

  5. In jedem Falle haben der Heimverein und der Ausrichterverband zu gewährleisten, dass die UEFA in allen oben genannten Versicherungsverträgen eingeschlossen und von jeglicher Haftung befreit ist, die durch die Organisation und Ausrichtung der Spiele entsteht.

10.02

In jedem Falle kann die UEFA von allen Beteiligten verlangen, dass sie ihr kostenlos eine schriftliche Haftungsfreizeichnung, Bestätigungen und/oder Kopien der betreffenden Policen in einer der offiziellen Sprachen der UEFA vorlegen.