Der Originalpokal, der für die offizielle Pokalübergabe beim Endspiel und für andere offizielle, von der UEFA genehmigte Veranstaltungen verwendet wird, bleibt stets im Besitz der UEFA. Der Sieger erhält eine Nachbildung in Originalgröße, die Siegertrophäe der UEFA Europa League.
Nachbildungen, die (früheren und aktuellen) Gewinnern des Wettbewerbs überreicht werden, müssen jederzeit unter der Kontrolle des betreffenden Vereins bleiben und dürfen das Land des Vereins ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA nicht verlassen; in dieser Hinsicht müssen die Vereine allen Anfragen der UEFA-Administration zur Bestätigung des Standorts der ihnen überreichten Nachbildungen nachkommen. Die Vereine dürfen keine Verwendung der Nachbildung in einem Kontext erlauben, in dem Dritte (einschließlich Sponsoren und anderer kommerzieller Partner) auftreten dürfen oder der zu einer Assoziation zwischen einem Dritten und dem Pokal und/oder dem Wettbewerb führen könnte. Die Vereine sind verpflichtet, jegliche von der UEFA herausgegebenen Richtlinien zur Verwendung des Pokals einzuhalten.
Der Sieger erhält 50 Gold-, der zweite Finalist 50 Silbermedaillen.