Artikel 19 Auslosungsverfahren – K.-o.-Phase - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024
19.01

Nach Abschluss der Ligaphase bestreiten 24 Vereine die K.-o.-Phase auf vordefinierten Positionen basierend auf ihrer Platzierung nach Abschluss der Ligaphase wie in Anhang B veranschaulicht.

19.02

Die K.-o.-Phasen-Playoff-Paarungen werden gemäß folgenden Grundsätzen ausgelost:

  1. Auf Grundlage der Position der Vereine nach Abschluss der Ligaphase werden vier gesetzte (Vereine auf den Positionen 9 und 10, 11 und 12, 13 und 14 sowie 15 und 16) und vier ungesetzte (Positionen 17 und 18, 19 und 20, 21 und 22 sowie 23 und 24) Paare gebildet.

  2. Vereine in gesetzten Paaren werden gegen Vereine in ungesetzten Paaren gelost (vgl. Abbildung in Anhang B): Verein 9 bzw. 10 gegen Verein 23 bzw. 24, Verein 11 bzw. 12 gegen Verein 21 bzw. 22, Verein 13 bzw. 14 gegen Verein 19 bzw. 20 und Verein 15 bzw. 16 gegen Verein 17 bzw. 18).

  3. Die gesetzten Vereine bestreiten das Rückspiel grundsätzlich zu Hause.

19.03

Die Achtelfinalpaarungen werden gemäß folgenden Grundsätzen ausgelost:

  1. Auf Grundlage der Position der Vereine nach Abschluss der Ligaphase werden vier gesetzte Paare gebildet (Vereine auf den Positionen 1 und 2, 3 und 4, 5 und 6 sowie 7 und 8).

  2. Die Vereine in gesetzten Paaren werden in eine der beiden entsprechenden Positionen im Achtelfinale (vgl. Abbildung in Anhang B) gelost und treten gegen die jeweiligen Sieger der K.-o.-Phasen-Playoffs an, deren Position bei der Auslosung der K.-o.-Phasen-Playoffs gemäß Absatz 19.02 bestimmt wird.

  3. Die gesetzten Vereine bestreiten das Rückspiel grundsätzlich zu Hause.

19.04

Die Viertel- und Halbfinalpaarungen sowie die Endspielpaarung werden gemäß Anhang B bestimmt. Eine Auslosung wird durchgeführt, um zu bestimmen, welche Mannschaft das Hinspiel zu Hause bestreitet.

19.05

Die UEFA-Administration kann für jede Auslosung andere Bedingungen in Übereinstimmung mit den von der Kommission für Klubwettbewerbe festgelegten Grundsätzen festlegen sowie die Auslosungsbedingungen anpassen bzw. Positionen direkt zuweisen, um mögliche Beschränkungen infolge von Entscheidungen des UEFA-Exekutivkomitees zu berücksichtigen.