Artikel 2 Definitionen - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024
2.01

Die in diesem Reglement vorkommende männliche Form für natürliche Personen gilt auch für Frauen und umgekehrt.

2.02

Im vorliegenden Reglement haben die unten stehenden Begriffe folgende Bedeutung:

Datenrechte

Recht, Statistiken und andere Daten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zusammenzustellen und zu verwerten.

Doping

Verstoß gegen eine oder mehrere Antidoping-Vorschriften gemäß UEFA-Dopingreglement.

Fußballtechnologien

Technologien, die in Übereinstimmung mit den IFAB-Spielregeln und den Anweisungen der UEFA bei Wettbewerbsspielen eingesetzt werden können, z.B. Torlinientechnologie, Video-Schiedsrichterassistenten, Videosystem zur Überprüfung medizinischer Fälle.

Kommerzieller Exklusivbereich

Stadion für ein Spiel in der UEFA Europa League, einschließlich des Innenbereichs des Stadions, darunter unter anderem:

  1. alle Bereiche, die in angemessener Weise normalerweise im Hauptübertragungssignal des Spiels erscheinen können, sowie jegliche andere exponierte Bereiche (unter Berücksichtigung von Artikel 71). Dafür kann gegebenenfalls und falls möglich auch Video- und Bildmaterial vorangegangener Spiele im Stadion herangezogen werden. Die UEFA bestimmt die jeweiligen Bereiche nach Treu und Glauben, wobei diese Bereiche je nach Stadionanordnung gesamte Tribünen, Ränge, Sitzplatzreihen, Aufgänge sowie andere Installationen und Bereiche umfassen können; und

  2. Anzeigetafeln, Werbebanden, Bildschirme, Großbildschirme und Uhren in den genannten Bereichen sowie in der technischen Zone und im Bereich der Teambänke;

  3. alle Broadcaster-, Presse- und Medienbereiche, und insbesondere die Flash-Interview-Positionen, die Medienkonferenz-Räume, die Gemischte Zone, der Tunnelbereich und der Umkleidebereich.

Kommerzielle Rechte

Alle kommerziellen Rechte und Möglichkeiten am und im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (einschließlich aller Spiele), einschließlich Medienrechten, Marketingrechten und Datenrechten.

Lokale Organisationsstruktur (LOS)

Personenkreis, der im Auftrag eines an der UEFA Europa League teilnehmenden Vereins (oder im Auftrag eines von der UEFA bezeichneten Mitgliedsverbands) und in enger Zusammenarbeit mit der UEFA die jeweiligen Heimspiele organisiert. Mindestanforderung seitens der UEFA: Vertreter des Vereinsvorstandes oder des Verbands, Stadionverantwortliche, Verantwortliche für Sicherheitsfragen, Medienchef des Vereins, Vertreter der nationalen und örtlichen Polizei sowie anderer öffentlicher Einrichtungen und Behörden, darunter aus den Bereichen Transportwesen und Verkehrsführung.

Marketingrechte

Recht, im Zusammenhang mit dem Wettbewerb Werbung, Promotion, Unterstützung und Marketing zu betreiben, PR-Aktivitäten durchzuführen und alle Möglichkeiten in den Bereichen Werbung, Sponsoring, Hospitality, Lizenzierung, Merchandising, Publikationen, Wetten, Gaming, Einzelhandel, Musik und Franchising sowie alle anderen kommerziellen Assoziierungsrechte (einschließlich durch Ticket-Promotion) zu verwerten.

Medienrechte

Recht, digitale, audiovisuelle, visuelle und/oder Audio-Berichterstattung zum Wettbewerb für den Live- und/oder zeitversetzten Empfang überall auf der Welt in jeglicher Weise und in allen Medien, unabhängig davon, ob diese heute bekannt sind oder erst in Zukunft entwickelt werden, zu produzieren, zu vertreiben und über lineare Mediendienste oder auf Video-on-Demand-Basis auszustrahlen (einschließlich aller Formen der Distribution über Fernsehen, Radio, mobile Geräte und Internet), sowie alle damit zusammenhängenden und/oder verwandten Rechte, einschließlich Rechten für unveränderbare Datenträger (Fixed Media), Downloads und interaktiven Rechten.

Nicht kommerzielle Zwecke

Aktivitäten ohne jegliche direkte oder indirekte Verbindung von Dritten, die (i) für einen Verein zur Werbung für seine eigenen Spiele, (ii) für interne Archivzwecke und (iii) für interne Bibliothekszwecke erforderlich sind, aber unter Ausschluss der kommerziellen Rechte und jeglicher anderer Aktivität, die nach Ansicht der UEFA kommerzieller Natur ist.

Partner

Jegliche Partei, die von der UEFA für die Nutzung der kommerziellen Rechte unter Vertrag genommen wird und somit an der direkten oder indirekten Finanzierung des Wettbewerbs beteiligt ist.

Spielort

Der Ort des Stadions, an dem ein Spiel stattfindet, unter Berücksichtigung des von den zuständigen Behörden kontrollierten Bereichs sowie jeglicher anderer angrenzender Bereiche.

Torlinientechnologie (TLT)

Ein kamerabasiertes Tracking-System, das verwendet wird, um den Schiedsrichter bei Torentscheidungen zu unterstützen.

Video-Schiedsrichterassistent

Spieloffizieller, der den Schiedsrichter durch das Abspielen von Video-Wiederholungen bei Entscheidungen unterstützen kann.

Wettbewerbsbereich

Die gemäß den IFAB-Spielregeln definierte technische Zone und alle Bereiche, die während des Spiels vorrangig von Spielern und Schiedsrichtern sowie Offiziellen und Mitgliedern des Venue-Teams genutzt werden, sowie die offizielle Position des vierten Offiziellen, etwaige Sitze auf der Tribüne, die von Mitgliedern der Mannschaftsdelegation genutzt werden, der Schiedsrichter-Videobereich (falls VAR zum Einsatz kommt), der Spielertunnel, die Mannschafts- und Schiedsrichterumkleidekabinen, der Notfallraum und die Dopingkontrollstation.

2.03

Im vorliegenden Reglement ist jeder mit „einschließlich“, „insbesondere“, „zum Beispiel“ oder ähnlichen Begriffen eingeleitete Satz bzw. Teilsatz erläuternd und schränkt die Bedeutung der vorhergehenden Begriffe nicht ein.