Artikel 24 Bestätigung der Spielpaarungen und automatische Umstellungen - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024
24.01

Die Stadien, Daten (gemäß Kalender in Anhang C) und Anstoßzeiten aller Spiele der Qualifikationsphase und der Playoffs werden von den Heimvereinen in Absprache mit ihren Verbänden festgelegt und müssen der UEFA-Administration innerhalb der von der UEFA-Administration festgesetzten Frist schriftlich bestätigt werden. Die UEFA-Administration kann die Termine und Anstoßzeiten in Übereinstimmung mit den durch die Kommission für Klubwettbewerbe festgelegten Grundsätzen ändern oder bestätigen.

24.02

Falls zwei oder mehrere Vereine, die aus der gleichen Stadt bzw. aus zwei weniger als 50 km auseinander liegenden Städten kommen und/oder im selben Stadion spielen, an einem UEFA-Klubwettbewerb teilnehmen, und der betreffende Verband und die betreffenden Vereine bei der Wettbewerbsanmeldung ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie ihre Spiele nicht am gleichen Tag oder an aufeinanderfolgenden Tagen austragen können, kann die UEFA-Administration in Übereinstimmung mit den durch die Kommission für Klubwettbewerbe festgelegten Grundsätzen die Spieldaten und Anstoßzeiten ändern oder bestätigen.

24.03

Die UEFA-Administration entscheidet über die Spieldaten und etwaige Umstellungen von Fall zu Fall und in Übereinstimmung mit den durch die Kommission für Klubwettbewerbe festgelegten geltenden Grundsätzen. Die UEFA-Administration behält sich in jedem Fall das Recht vor, das Spieldatum zu bestimmen, wenn es die Umstände erfordern.