Jeder UEFA-Mitgliedsverband (nachfolgend „Verband“) darf gemäß seinem jeweiligen Rang in der Koeffizientenrangliste, die in Übereinstimmung mit Anhang D erstellt wird, den Gewinner seines nationalen Pokalwettbewerbs (nachfolgend „nationaler Pokalsieger“) sowie eine bestimmte Anzahl von Vereinen zum Wettbewerb anmelden. Diese Rangliste bestimmt die Position des Verbands in der Eintrittsliste (vgl. Anhang A), die wiederum den Zeitpunkt bestimmt, in der ein Verein in den Wettbewerb eintritt. Pro Verein darf nur eine Mannschaft angemeldet werden.
Die Verbände sind wie folgt vertreten (vgl. Anhang A):
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ein Vertreter: nationaler Pokalsieger;
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zwei Vertreter: nationaler Pokalsieger und der Verein, der in der nationalen Meisterschaft unmittelbar hinter dem letzten für die UEFA Champions League qualifizierten Verein platziert ist.
Qualifiziert sich der nationale Pokalsieger über seine nationale Meisterschaft für die UEFA Champions League und tritt somit in die UEFA Champions League ein, werden in der Eintrittsliste der UEFA Europa League und der UEFA Conference League (vgl. Anhang A) folgende Anpassungen vorgenommen:
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Der ursprünglich für den nationalen Pokalsieger bestimmte Wettbewerbseintritt ist für den in der nationalen Meisterschaft bestplatzierten Verein all derjenigen Vereine des betreffenden Verbands reserviert, die sich für die UEFA Europa League oder die UEFA Conference League qualifizieren.
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Die übrigen Vertreter der jeweiligen nationalen Meisterschaft treten zu dem Zeitpunkt in die UEFA Europa League bzw. die UEFA Conference League ein, der ursprünglich für den unmittelbar vor ihnen platzierten Vertreter reserviert war.
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Der in der nationalen Meisterschaft bestplatzierte, nicht für die UEFA Champions League oder die UEFA Europa League qualifizierte Verein tritt in derjenigen Wettbewerbsrunde in die UEFA Europa League ein, die ursprünglich in der UEFA Europa League für den nationalen Pokalsieger oder gegebenenfalls für den am schlechtesten platzierten Vertreter der höchsten nationalen Spielklasse reserviert war.
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Der in der nationalen Meisterschaft bestplatzierte, nicht für die UEFA Conference League qualifizierte Verein tritt in derjenigen Wettbewerbsrunde in die UEFA Conference League ein, die ursprünglich in der UEFA Conference League für den am schlechtesten platzierten Vertreter der höchsten nationalen Spielklasse reserviert war.
Qualifiziert sich der nationale Pokalsieger, der automatisch für die UEFA Europa League qualifiziert ist, auch über seine nationale Meisterschaft für die UEFA Europa League, werden in der Eintrittsliste der UEFA Europa League und der UEFA Conference League (vgl. Anhang A) folgende Anpassungen vorgenommen:
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Der ursprünglich für den Vertreter der nationalen Meisterschaft, der sich als nationaler Pokalsieger für die UEFA Europa League qualifiziert, bestimmte Wettbewerbseintritt ist für den in der nationalen Meisterschaft unmittelbar hinter dem nationalen Pokalsieger platzierten Verein reserviert.
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Der in der nationalen Meisterschaft bestplatzierte nicht für die UEFA Europa League qualifizierte Verein tritt in derjenigen Wettbewerbsrunde in die UEFA Europa League ein, die ursprünglich für den am schlechtesten platzierten qualifizierten Vertreter der betreffenden nationalen Meisterschaft reserviert war.
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Jeder weitere Vertreter der jeweiligen nationalen Meisterschaft tritt zu dem Zeitpunkt in die UEFA Conference League ein, der ursprünglich für den unmittelbar vor ihm platzierten Vertreter reserviert war.
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Der in der nationalen Meisterschaft bestplatzierte nicht für die UEFA Conference League qualifizierte Verein tritt in derjenigen Wettbewerbsrunde in die UEFA Conference League ein, die ursprünglich für den am schlechtesten platzierten qualifizierten Vertreter der betreffenden nationalen Meisterschaft reserviert war.
Qualifiziert sich der nationale Pokalsieger, der automatisch für die UEFA Europa League qualifiziert ist, auch über seine nationale Meisterschaft für die UEFA Conference League, werden in der Eintrittsliste der UEFA Europa League und der UEFA Conference League (vgl. Anhang A) folgende Anpassungen vorgenommen:
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Der ursprünglich für den Vertreter der nationalen Meisterschaft, der sich als nationaler Pokalsieger für die UEFA Europa League qualifiziert, bestimmte Wettbewerbseintritt ist für den in der nationalen Meisterschaft unmittelbar hinter dem nationalen Pokalsieger platzierten Verein reserviert.
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Jeder weitere Vertreter der jeweiligen nationalen Meisterschaft tritt zu dem Zeitpunkt in den Wettbewerb ein, der ursprünglich für den unmittelbar vor ihm platzierten Vertreter reserviert war.
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Der in der nationalen Meisterschaft bestplatzierte nicht für die UEFA Conference League qualifizierte Verein tritt in derjenigen Wettbewerbsrunde in die UEFA Conference League ein, die ursprünglich für den am schlechtesten platzierten qualifizierten Vertreter der betreffenden nationalen Meisterschaft reserviert war.
Vereine, die in der Qualifikationsphase oder den Playoffs der UEFA Champions League und/oder der UEFA Europa League ausscheiden, werden wie folgt zur laufenden UEFA Europa League und/oder UEFA Conference League zugelassen:
Ausscheiden UEFA Champions League (UCL) |
Eintritt/Ausscheiden UEFA Europa League (UEL) |
Eintritt UEFA Conference League (UECL) |
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Meisterweg |
Meisterweg |
Meisterweg |
Erste Qualifikationsrunde |
Zweite Qualifikationsrunde |
|
Zweite Qualifikationsrunde |
Dritte Qualifikationsrunde |
Playoffs |
Dritte Qualifikationsrunde |
Playoffs (Meister- und Hauptweg) |
Ligaphase |
Playoffs |
Ligaphase |
|
Ligaweg |
Hauptweg |
Hauptweg |
Erste Qualifikationsrunde |
Zweite Qualifikationsrunde |
|
Zweite Qualifikationsrunde |
Dritte Qualifikationsrunde |
|
Zweite Qualifikationsrunde |
Dritte Qualifikationsrunde |
Playoffs |
Dritte Qualifikationsrunde |
Ligaphase |
|
Playoffs |
Ligaphase |
Der Titelhalter der UEFA Europa League wird zur Ligaphase der UEFA Champions League zugelassen. Qualifiziert sich der Titelhalter der UEFA Europa League über einen seiner nationalen Wettbewerbe für die UEFA Europa League, so wird die Anzahl der Plätze, die dem Verband des Titelhalters in der UEFA Europa League zustehen, um einen Platz verringert.
Der Titelhalter der UEFA Conference League ist automatisch für die Ligaphase der UEFA Europa League qualifiziert, auch wenn er sich über seine nationalen Wettbewerbe nicht für diesen Wettbewerb qualifiziert hat. Qualifiziert sich der Titelhalter der UEFA Conference League über einen seiner nationalen Wettbewerbe für die UEFA Conference League, so wird die Anzahl der Plätze, die dem Verband des Titelhalters in der UEFA Conference League zustehen, um einen Platz verringert.
Qualifiziert sich der Titelhalter der UEFA Conference League über einen seiner nationalen Wettbewerbe für die Ligaphase der UEFA Europa League:
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wird der in der Ligaphase frei gewordene Platz durch den Verein mit dem höchsten individuellen Klubkoeffizienten aller für den Hauptweg oder die Playoffs des Wettbewerbs qualifizierten Vereine besetzt, vorausgesetzt, dass dieser Verein entweder der nationale Pokalsieger oder der in der nationalen Meisterschaft am besten klassierte Verein derjenigen Vereine seines Verbands ist, die sich noch nicht auf direktem Weg für die Ligaphase des Wettbewerbs qualifiziert haben;
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werden die Playoffs und/oder der Hauptweg entsprechend angepasst, wobei der Pokalsieger (oder, falls dieser sich für die UEFA Champions League qualifiziert, der Verein, der ihn ersetzt) Priorität erhält und jeder weitere frei werdende Platz durch den Verein mit dem jeweils höchsten individuellen Klubkoeffizienten aller Vereine in der vorherigen Runde des Hauptwegs besetzt wird, mit Ausnahme der Vereine, die für die zweite Qualifikationsrunde des Hauptwegs qualifiziert sind; in diesem Fall erhält der Pokalsieger (oder, falls dieser sich für die UEFA Champions League qualifiziert, der Verein, der ihn ersetzt) Priorität, sodass der Verein mit dem höchsten individuellen Klubkoeffizienten aller Vereine in der ersten Qualifikationsrunde eine Runde aufrückt (anstelle eines Vereins aus der zweiten Qualifikationsrunde);
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der Hauptweg wird entsprechend angepasst, wobei nationale Pokalsieger in der UEFA Conference League Priorität haben (oder, falls diese sich für die UEFA Champions League qualifizieren, die Vereine, die sie ersetzen).
Qualifiziert sich der Titelhalter der UEFA Conference League über einen seiner nationalen Wettbewerbe für die Qualifikationsphase oder die Playoffs des Wettbewerbs:
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werden die Qualifikationsrunden bzw. die Playoffs entsprechend angepasst, wobei der Pokalsieger (oder, falls dieser sich für die UCL Champions League qualifiziert, der Verein, der ihn ersetzt) Priorität erhält und jeder weitere frei werdende Platz durch den Verein mit dem jeweils höchsten individuellen Klubkoeffizienten aller Vereine in der vorherigen Runde des Hauptwegs besetzt wird, mit Ausnahme der Vereine, die für die zweite Qualifikationsrunde des Hauptweges qualifiziert sind; in diesem Fall erhält der Pokalsieger (oder, falls dieser sich für die UEFA Champions League qualifiziert, der Verein, der ihn ersetzt) Priorität, sodass der Verein mit dem höchsten individuellen Klubkoeffizienten aller Vereine in der ersten Qualifikationsrunde eine Runde aufsteigt (anstelle eines Vereins aus der zweiten Qualifikationsrunde);
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der Hauptweg wird entsprechend angepasst, wobei nationale Pokalsieger in der UEFA Conference League Priorität haben (oder, falls diese sich für die UEFA Champions League qualifizieren, die Vereine, die sie ersetzen).
Im Falle weiterer frei werdender Plätze sowie weiterer Folgeeffekte für die UEFA Conference League erhält der am besten klassierte Verein bzw. der nationale Pokalsieger (bzw. der diesen Verein ersetzende Verein, falls dieser für die UEFA Champions League qualifiziert ist) des in der Eintrittsliste für die vorherige Runde des jeweiligen Wegs am besten klassierten Verbands Priorität.
Qualifiziert sich der Titelhalter der UEFA Conference League über seine nationale Meisterschaft für die UEFA Champions League, darf er zwischen einem Eintritt in die UEFA Champions League oder in die Ligaphase der UEFA Europa League wählen (vgl. Absatz 3.07). Entscheidet er sich für den Eintritt in die UEFA Champions League, wird sein Platz in der Ligaphase der UEFA Europa League frei. Der frei gewordene Platz wird gemäß Absatz 3.09 neu besetzt.
Weitere Anpassungen an der Eintrittsliste der UEFA Europa League infolge der Vergabe der europäischen Performance-Plätze (EPS) in der UEFA Champions League unterliegen Absatz 3.03 und Absatz 3.04 Reglement der UEFA Champions League.
Zu Beginn der Saison bestätigt die UEFA per Rundschreiben die endgültige angepasste und neu gewichtete Eintrittsliste auf Grundlage der Ergebnisse in den UEFA-Klubwettbewerben und nationalen Wettbewerben und berücksichtigt dabei in Übereinstimmung mit den oben genannten Regeln und Grundsätzen auch alle Szenarien, die im vorliegenden Reglement nicht erfasst sind.