Artikel 33 Stadien - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024
33.01

Sofern dieses Reglement nicht anderes bestimmt, müssen die Spiele des Wettbewerbs in Stadien ausgetragen werden, welche die im UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement definierten infrastrukturellen Kriterien für folgende Kategorien erfüllen:

  1. Kategorie 2 für die erste und zweite Qualifikationsrunde;

  2. Kategorie 3 für die dritte Qualifikationsrunde und die Playoffs;

    Für die dritte Qualifikationsrunde und die Playoffs kann die UEFA ausnahmsweise ein Kategorie-2-Stadion genehmigen, vorausgesetzt, dass alle öffentlichen Eingänge mit Drehkreuzen und einem elektronischen Eintrittskartenkontrollsystem ausgestattet sind, um die Verwendung gefälschter Eintrittskarten zu verhindern und Zahlen zum Zuschauerfluss in Echtzeit sowie Zuschauerzahlen an eine zentrale Stelle zu liefern und so großen Menschenansammlungen im Stadion als Ganzes oder in einzelnen Sektoren vorzubeugen.

  3. Kategorie 4 ab der Ligaphase bis und mit Halbfinale.

33.02

UEFA-Vertreter können einen Inspektionsbesuch jedes Stadions durchführen.

33.03

Das Endspiel wird in einem Stadion ausgetragen, das den in der Ausrichtervereinbarung festgelegten infrastrukturellen Anforderungen entspricht.