Die Spiele der Qualifikationsphase können tagsüber oder bei Flutlicht ausgetragen werden. Bei Flutlicht muss die Beleuchtungsstärke den im UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement festgelegten Anforderungen entsprechen.
Ab der Ligaphase muss die durchschnittliche horizontale Beleuchtungsstärke (Eh) mindestens 1 400 lx mit einer Gleichmäßigkeit von U1>0,50 und U2>0,70 betragen. Die durchschnittliche vertikale Beleuchtungsstärke (Ev) muss mindestens 1 000 lx mit einer Gleichmäßigkeit von U1>0,40 und U2>0,50 betragen. Der Blendwert (RG) darf nicht größer als 50 sein und die Spielfeldbeleuchtung sollte einen Farbwiedergabeindex (Ra) von mindestens 80 aufweisen.
Die Vereine müssen sicherstellen, dass die Flutlichtanlage regelmäßig gewartet wird, um die geforderte Mindestbeleuchtungsstärke gemäß den oben genannten Angaben zu erfüllen. Darüber hinaus müssen sie ein nicht länger als ein Jahr vor ihrem ersten Spiel im Wettbewerb ausgestelltes Beleuchtungszertifikat vorweisen, das für den gesamten Wettbewerbszeitraum gültig ist. Die UEFA kann unabhängige Kontrollen der Beleuchtungsstärken in den Stadien durchführen. Sie informiert die Vereine rechtzeitig über die Ergebnisse solcher Kontrollen und die erforderlichen Änderungen.
Die Flutlichtanlage muss für die Trainingseinheiten am Vortag des Spiels sowie zwei Stunden vor Anstoß in voller Stärke bereitgestellt werden, es sei denn, dies ist aus operativen Gründen früher erforderlich (z.B. für die Kalibrierung der Torlinientechnologie). Ferner kann vorbehaltlich der Grundsätze des UEFA-Beleuchtungsleitfadens für Stadionunterhaltung (UEFA Stadium Entertainment Lighting Guide; nur auf Englisch) die Nutzung von LED-Flutlicht-Unterhaltung (Lightshows) erlaubt werden. Solche Lightshows dürfen nur vor dem Aufwärmen bzw. zwischen dem Aufwärmen und dem Verlassen des Tunnels der Spieler für das Spiel bzw. nach dem Spiel erfolgen. Unter bestimmten Umständen können mit der UEFA Ausnahmen vereinbart werden (z.B. während einer Schweigeminute).