Artikel 39 Genehmigung der Spielkleidung - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024
39.01

Alle Mannschaften müssen der UEFA-Administration das Genehmigungsformular für die Spielkleidung fristgerecht zur Genehmigung online einreichen.

39.02

Die ab der Ligaphase von den Vereinen verwendete Spielkleidung unterliegt der Genehmigung durch die UEFA-Administration.Für die Einreichung je eines Satzes der Haupt- und Ersatzspielkleidung der Feldspieler sowie jeglicher zusätzlicher Spielkleidung und/oder Artikel, die zur Spielkleidung gehören (Trikot, Hose und Stutzen), bei der UEFA-Administration gelten folgende Fristen:

  1. 8. Juli 2024 für Vereine, die automatisch für die Playoffs oder die Ligaphase qualifiziert sind;

  2. 16. August 2024 für Vereine, die sich über die Qualifikationsphase für die Playoffs qualifizieren.