Artikel 40 Farben - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024
40.01

Für alle Spiele des Wettbewerbs müssen die Mannschaften der UEFA-Administration die Farben der von ihnen getragenen Spielkleidung über das einschlägige Online-Tool unterbreiten. Die Heimmannschaft hat Vorrang bei der Wahl der für ihre Heimspiele getragenen, online erfassten offiziellen Spielkleidung.

  1. In der Qualifikationsphase und den Playoffs werden die vorgeschlagenen Farben vor Ort vom Schiedsrichterteam genehmigt.

  2. Ab der Ligaphase werden die vorgeschlagenen Farben im Vorfeld von der UEFA-Administration genehmigt.

40.02

Bemerkt der Schiedsrichter vor Ort, dass die Farben der beiden Mannschaften nur schwer zu unterscheiden sind, entscheidet er nach Absprache mit dem UEFA-Spieldelegierten und der UEFA-Administration endgültig. Grundsätzlich wird in solchen Fällen aus praktischen Gründen die Heimmannschaft gebeten, eine andere Farbe zu wählen.

40.03

Im Endspiel dürfen beide Mannschaften ihre Hauptspielkleidung tragen. Besteht jedoch Verwechslungsgefahr, muss die als „Auswärtsmannschaft“ geltende Mannschaft andere Farben wählen.