Artikel 42 Kleidungssponsoren - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024
42.01

Ab der Ligaphase dürfen nur die genehmigten Sponsoren auf der Kleidung angebracht werden.

42.02

Ab der der Ligaphase dürfen die Vereine während derselben UEFA-Spielzeit jeden Kleidungssponsor höchstens einmal wechseln.

42.03

Die Verpflichtung eines Sponsors, nachdem der Wettbewerb ohne Sponsor begonnen wurde, gilt nicht als Sponsorenwechsel.

42.04

Eine Änderung des Inhaltes der Sponsorenwerbung gilt als Sponsorenwechsel, selbst wenn der Sponsor der gleiche bleibt.

42.05

Vereine, die den Kleidungssponsor wechseln wollen, müssen ihr Gesuch mindestens sieben Werktage vor dem Spiel, bei dem sie den neuen Sponsor verwenden wollen, bei der UEFA-Administration einreichen (zusammen mit den im UEFA-Ausrüstungsreglement festgelegten Gegenständen).

42.06

Vereine, die ab der K.-o.-Phase ihren Kleidungssponsor wechseln möchten, müssen dies der UEFA-Administration bis spätestens 6. Februar 2025 (12.00 Uhr MEZ) mitteilen. Danach ist kein Sponsorenwechsel mehr möglich.