Heimvereine müssen mindestens 5 % der gesamten Stadionkapazität in einem abgetrennbaren Sektor des Stadions (vgl. Artikel 19 UEFA-Sicherheitsreglement) den Anhängern des Gastvereins vorbehalten. Sie müssen sicherstellen, dass alle entsprechenden Dienstleistungen und Einrichtungen (z.B. sanitäre Einrichtungen, Verpflegungsstände und Erste-Hilfe-Räume) angeboten werden und verfügbar sind, solange sich Zuschauer im Stadion befinden. Der Preis für Eintrittskarten im Rahmen dieses Kontingents von 5 % darf nicht höher sein als der Preis für Eintrittskarten für erwachsene Anhänger in einem vergleichbaren Sektor des Stadions (einschließlich an Saisonkarteninhaber und Vereinsmitglieder verkaufter Eintrittskarten und/oder jeglicher Eintrittskarten, die im Rahmen von Werbeaktionen ausschließlich für UEFA-Wettbewerbsspiele verkauft werden). Der Preis dieser Eintrittskarten für Anhänger der Gastmannschaft darf in keinem Fall mehr als EUR 40 betragen.
Gastvereine müssen ihre Eintrittskarten gegebenenfalls nach Zonen verkaufen, um die Neuzuteilung unverkaufter Eintrittskarten zu erleichtern. Gastvereine, welche die Gesamtheit oder einen Teil der Plätze im abgetrennten Stadionbereich beansprucht haben, dürfen nicht benötigte Karten bis sieben Tage vor dem Spiel unentgeltlich an den Heimverein zurückgeben. Nach Ablauf dieser Frist muss der Gastverein das ganze Kontingent bezahlen, ungeachtet dessen, ob er alle Karten verkauft hat oder nicht.
Der Heimverein kann vom Gastverein zurückgegebene oder nicht beanspruchte Eintrittskarten neu zuteilen, vorausgesetzt, dass alle Sicherheitsmaßnahmen (gemäß UEFA-Sicherheitsreglement) eingehalten und die Karten nicht Anhängern des Gastvereins zugeteilt werden.
Gastvereine haben Anrecht auf 200 Karten der besten Kategorie für Premium-Gäste im VIP-Bereich, Sponsoren usw., wobei diese nicht dazu verpflichtet sind, das gesamte Kontingent in Anspruch zu nehmen. 50 dieser Karten müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, die verbleibenden Karten sind käuflich zu erwerben. Es gelten diesbezüglich die Bestimmungen von Absatz 20.01 UEFA-Sicherheitsreglement. Diese Plätze müssen sich im Vergleich zu den Plätzen im VIP-Bereich des Heimvereins in der unmittelbar nächsthöheren Kategorie befinden. Sie müssen sich in einem einzelnen, angemessen von Ordnern geschützten und abgetrennten Bereich befinden und folgende Bedingungen erfüllen:
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auf derselben Seite des Stadions wie der VIP-Bereich des Gastvereins (vgl. Absatz 46.01);
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zwischen den beiden 16-Meter-Linien; und
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möglichst mittig auf der Tribüne.
Mit Ausnahme von Eintrittskarten, die der Preisobergrenze für Eintrittskarten für Anhänger der Gastmannschaft unterliegen, können alle Kartenkontingente der Gastmannschaft und die Eintrittskartenvereinbarungen zwischen den beiden betroffenen Vereinen mittels schriftlicher Vereinbarung geändert werden. Verringerungen der standardmäßigen Ticketkontingente sollten allerdings nur im Falle einer fehlenden Nachfrage seitens der Anhänger der Gastmannschaft für das betreffende Spiel vereinbart werden.