Artikel 51 Nutzung von Uhren und des Stadiondachs - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024
51.01

Vor dem Spiel entscheidet der UEFA-Spieldelegierte in Absprache mit dem Schiedsrichter über eine mögliche Schließung des mobilen Stadiondaches. Dieser Beschluss muss bei der Organisationssitzung am Spieltag bekanntgegeben werden, kann jedoch im Falle einer Wetteränderung nach erneuter Absprache mit dem Schiedsrichter und dem UEFA-Spieldelegierten jederzeit vor Spielbeginn geändert werden.

51.02

Beginnt das Spiel mit geschlossenem Dach, muss dieses bis zur Halbzeitpause oder während des gesamten Spiels geschlossen bleiben. Beginnt das Spiel mit offenem Dach, kann nur der Schiedsrichter während des Spiels die Schließung anordnen, unter Vorbehalt gesetzlicher Bestimmungen, die von einer zuständigen staatlichen Behörde erlassen wurden. Ein solcher Entscheid kann nur gefällt werden, wenn sich das Wetter stark verschlechtert. Falls der Schiedsrichter während des Spiels die Schließung des Daches anordnet, muss es bis zur Halbzeitpause oder bis zum Schlusspfiff geschlossen bleiben.

51.03

Die Spielzeit-Uhren im Stadion mit der bereits abgelaufenen oder der noch verbleibenden Spielzeit dürfen verwendet werden unter dem Vorbehalt, dass sie jeweils in beiden Halbzeiten nach Ablauf der regulären Spielzeit, d.h. nach 45 bzw. 90 Minuten angehalten werden. Diese Regelung gilt auch im Falle einer Verlängerung (d.h. nach 105 bzw. 120 Minuten).