Artikel 56 Ersetzung und Auswechslungen von Spielern - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024
56.01

Es dürfen bis zu fünf der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspieler eingesetzt werden. Zusätzlich darf ausschließlich in der Verlängerung von K.-o.-Spielen ein sechster auf dem Spielblatt aufgeführter Ersatzspieler eingesetzt werden. Ersetzte Spieler dürfen am Spiel nicht wieder teilnehmen. Jede Mannschaft hat für ihre Auswechslungen Anrecht auf maximal drei Spielunterbrechungen (in der Verlängerung darf eine weitere Unterbrechung erfolgen). Auswechslungen, die vor Beginn des Spiels, in der Halbzeitpause, zwischen dem Ende der regulären Spielzeit und der Verlängerung bzw. in der Halbzeitpause der Verlängerung vorgenommen werden, gelten nicht als Spielunterbrechung.

56.02

Nachdem die Spielblätter ausgetauscht wurden, sind keine Änderungen mehr erlaubt. Vor Spielbeginn sind folgende Ausnahmen möglich:

  1. Ist einer der Spieler, die auf dem Spielblatt als Teil der Startformation aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, zu beginnen, darf er durch einen der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspieler ersetzt werden. Der entsprechende Ersatzspieler darf dann durch einen registrierten, ursprünglich nicht auf dem Spielblatt aufgeführten Spieler ersetzt werden, sodass sich die Anzahl der noch verfügbaren Ersatzspieler nicht reduziert. Während des Spiels dürfen weiterhin fünf Spieler ausgewechselt werden.

  2. Sind Spieler, die auf dem Spielblatt als Ersatzspieler aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, dürfen sie durch registrierte, ursprünglich nicht auf dem Spielblatt aufgeführte Spieler ersetzt werden.

  3. Ist keiner der auf dem Spielblatt aufgeführten Torhüter körperlich in der Lage, eingesetzt zu werden, dürfen sie durch registrierte Torhüter ersetzt werden, die ursprünglich nicht auf dem Spielblatt aufgeführt waren.

Der betreffende Verein muss der UEFA-Administration auf Anfrage entsprechende Arztzeugnisse unterbreiten. Wird, nachdem die Spielblätter ausgetauscht wurden, für einen Spieler, der auf dem Spielblatt als Teil der Startformation aufgeführt ist, eine Änderung vorgenommen, ohne eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen, gilt dies als Auswechslung und die Anzahl Auswechslungen für die jeweilige Mannschaft wird entsprechend reduziert. Der ersetzte Spieler darf am Spiel nicht wieder teilnehmen.