Artikel 74 Hospitality und Parkmöglichkeiten - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024
74.01

Jeder Heimverein muss der UEFA und ihren Partnern für jedes Spiel der UEFA Europa League einen einzigen, exklusiven Hospitality-Bereich kostenlos zur Verfügung stellen, der im VIP-Bereich des Vereins liegen sollte. In der K.-o.-Phase kann der Heimverein von der UEFA aufgefordert werden, ihr kostenlos einen exklusiven, abgetrennten Bereich innerhalb des Hospitality-Bereichs des Vereins (falls Platz vorhanden) oder einen anderen vergleichbaren Bereich zur Nutzung durch die UEFA und ihre Partner zur Verfügung zu stellen. Beschließt die UEFA, den bereitgestellten exklusiven Hospitality-Bereich zu nutzen, muss der Heimverein sicherstellen, dass keine kommerzielle Werbung von Dritten sichtbar ist. Die entsprechenden Anforderungen sind von der UEFA im Rahmen der in allen Stadien vorgenommenen Inspektionsbesuche festzulegen. Bietet der Heimverein seinen Gästen einen besonderen Service (z.B. ein besonderes Menü) an, müssen die Gäste der UEFA und ihrer Partner ohne Zusatzkosten denselben Service angeboten bekommen, auch im exklusiven Hospitality-Bereich der UEFA. Schließt der VIP-Bereich des Heimvereins nach dem Spiel, während andere Hospitality-Bereiche offen bleiben, sollten die UEFA und ihre Gäste Zugang zu diesen Bereichen erhalten.

74.02

Der Standard dieses Bereichs muss mindestens dem höchsten Standard innerhalb des Stadions entsprechen. Kann der Heimverein keinen derartigen Bereich innerhalb des Stadions bereitstellen, hat er auf eigene Kosten eine Alternativlösung außerhalb des Stadions zu finden. Eine solche Alternativlösung muss vom Standard her mit einem Innenraum vergleichbar sein. Die UEFA informiert die Vereine über die Größenanforderungen solcher Hospitality-Einrichtungen.

74.03

Die Vereine müssen ihr Möglichstes unternehmen, um der UEFA und ihren Partnern die Möglichkeit zu geben, zu angemessenen kommerziellen Bedingungen und vorbehaltlich der Verfügbarkeit eine Skybox (oder ähnliche Einrichtung) für die Achtel- und Viertelfinalbegegnungen und zwei Skyboxen (oder ähnliche Einrichtungen) für die Halbfinalspiele zu erwerben.

74.04

Grundsätzlich sind der UEFA für die Ligaphase 60 Parkplätze, für die K.-o.-Phasen-Playoffs und Achtelfinalspiele 80 Parkplätze und für die Viertel- und Halbfinalspiele 100 Parkplätze zur Nutzung durch die Partner kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl und Kategorie werden zwischen der UEFA und dem Heimverein einvernehmlich festgelegt. Diese Parkplätze müssen sich in einer bevorzugten Lage befinden und wenn möglich leichten Zugang zum Hospitality-Bereich der UEFA und der Partner bieten.