Artikel 79 Medienaktivitäten am Spieltag - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024
79.01

Interviews vor und nach dem Spiel sowie während der Halbzeitpause können wie folgt mit beiden Vereinen im Stadion geführt werden. Zeit und Ort werden jeweils im Voraus von der UEFA und dem jeweiligen Verein festgelegt.

  1. Die Vereine müssen ihren Cheftrainer und einen auf dem Spielblatt aufgeführten Spieler vor dem Spiel für ein kurzes, exklusiv auf dieses Spiel bezogenes Interview mit dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber des Landes des Vereins zur Verfügung stellen.

  2. Zusätzliche Interviews vor dem Spiel können mit dem Cheftrainer und Spielern geführt werden, deren Einverständnis vorausgesetzt. Die Vereine müssen sich auch darum bemühen, auf Anfrage einen Vertreter für weitere Interviews vor dem Spiel bereitzustellen.

  3. Halbzeitinterviews können mit dem Cheftrainer, dem Trainerassistenten oder Spielern geführt werden, deren Einverständnis vorausgesetzt.

  4. Super-Flash-Interviews nach dem Spiel können an einer bezeichneten Stelle auf oder neben dem Spielfeld oder zwischen dem Spielfeld und den Umkleidekabinen geführt werden. Der Cheftrainer oder ein Schlüsselspieler, d.h. ein Spieler, der einen entscheidenden Einfluss auf das Spielergebnis hatte, muss für mindestens ein Super-Flash-Interview zur Verfügung stehen, das vom wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber des Landes des betreffenden Vereins durchgeführt wird. Möchte dieser audiovisuelle Rechteinhaber kein Super-Flash-Interview führen, erhält ein von der UEFA bestimmter, anderer audiovisueller Rechteinhaber diese Gelegenheit.

  5. Flash- und Studio-Interviews nach dem Spiel sind obligatorisch. Jeder Verein muss dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber seines Landes drei Interviews, jedem anderen unilateralen audiovisuellen Rechteinhaber zwei Interviews und jedem audiovisuellen Rechteinhaber, der auf einer multilateralen Flash-Interview-Position operiert, ein Interview gewähren. Der Cheftrainer muss auf Anfrage für mindestens fünf der oben genannten Interviews zur Verfügung stehen, einschließlich mindestens eines Interviews mit einem audiovisuellen Rechteinhaber, der auf einem multilateralen Flash-Interview-Platz operiert. Der UEFA-Spieler des Spiels muss auf Anfrage für mindestens vier der oben genannten Interviews zur Verfügung stehen, einschließlich mindestens eines Interviews mit einem audiovisuellen Rechteinhaber, der auf einem multilateralen Flash-Interview-Platz operiert. Spieler, die ausschließlich für Super-Flash-Interviews nach dem Spiel zur Verfügung gestellt werden, erfüllen die Mindestanforderungen für Flash-Interviews nicht. Die Vereine müssen sicherstellen, dass der Cheftrainer und die Spieler innerhalb von 15 Minuten nach dem Abpfiff für diese Interviews zur Verfügung stehen.

  6. Nach den Rückspielen in der K.-o.-Phase werden die Mindestanforderungen an den aus dem Wettbewerb ausgeschiedenen Verein wie folgt reduziert:

    • Dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber aus dem Land des betreffenden Vereins müssen mindestens zwei Interviews angeboten werden.

    • Anderen unilateralen Broadcastern muss mindestens ein Interview angeboten werden.

    • Auf multilateralen Positionen ist mindestens ein Interview durchzuführen.

    • Befinden sich jedoch weniger als sieben Broadcaster auf der Flash-Interview-Position, hat jeder Broadcaster Anrecht auf mindestens ein Interview.

    • Weitere Interviews sollten nach bestem Bemühen ermöglicht werden.

    • Sollten bestimmte unilaterale Broadcaster keine Interviews anfragen, hat der Verein die Mindestanforderungen zu erfüllen, indem er zusätzliche Anfragen anderer Broadcaster laut Anweisungen der UEFA erfüllt.

    • Zu den oben beschriebenen Verpflichtungen gehören Interviews mit dem Cheftrainer und mit Spielern.

      Der siegreiche und/oder qualifizierte Verein hat alles dafür zu tun, die vom ausgeschiedenen Verein nicht durchgeführten Interviews zu kompensieren.

  7. Für Dopingkontrollen ausgewählte Spieler dürfen nach dem Spiel Interviews geben, sofern der UEFA-Dopingkontrolleur damit einverstanden ist und der Spieler von einer vom Dopingkontrolleur bestimmten Dopingkontroll-Begleitperson begleitet wird.

  8. Alle oben genannten Interview-Gelegenheiten für offizielle Vereinsplattformen müssen zunächst den von der UEFA bestimmten audiovisuellen Rechteinhabern gemäß den folgenden Bedingungen für Interviews nach dem Spiel gewährt werden:

    • Verfügen die offiziellen Vereinsplattformen über eine Flash-Interview-Position, erhalten alle Broadcaster mindestens ein Interview, bevor die offiziellen Vereinsplattformen Interviews durchführen können.

    • Spieler, die für eine offizielle Vereinsplattform abgestellt werden, müssen zunächst für die Broadcaster abgestellt werden und (bei entsprechender Nachfrage) mindestens drei Interviews geführt haben.

  9. Wird eines der oben aufgeführten obligatorischen Interviews vom entsprechenden audiovisuellen Rechteinhaber nicht geführt, darf die UEFA es unter denselben Bedingungen führen und es mit den anderen audiovisuellen Rechteinhabern teilen.

79.02

Die Medienkonferenzen nach dem Spiel im Stadion müssen spätestens 20 Minuten nach dem Schlusspfiff beginnen. Der Heimverein ist für die Bereitstellung der notwendigen technischen Infrastruktur und der erforderlichen Dienstleistungen zuständig, einschließlich eines ausgebildeten Dolmetschers mit soliden Fußballkenntnissen. Beide Vereine müssen für ihre Medienkonferenz ihren Cheftrainer zur Verfügung stellen.

79.03

Nach dem Spiel ist für die Medien und die audiovisuellen Rechteinhaber eine Gemischte Zone, in der die Reporter Interviews durchführen können, zwischen den Umkleidekabinen und den Mannschaftsbussen zu bestimmen. Die Gemischte Zone darf nur Trainern, Spielern, Medienvertretern und audiovisuellen Rechteinhabern zugänglich sein. Der erste Teil dieser Zone ist audiovisuellen Rechteinhabern, der UEFA und offiziellen Vereinsplattformen vorbehalten. Zwei weitere Teile müssen Nicht-Rechteinhabern und der Presse zur Verfügung gestellt werden. Der Heimverein hat sicherzustellen, dass die Mannschaften die Gemischte Zone sicher passieren können. Mehrere Spieler der Startformation sowie eingesetzte Ersatzspieler beider Mannschaften sind verpflichtet, die gesamte Gemischte Zone zu passieren, und die Vereine müssen alles dafür tun, sicherzustellen, dass jedes aktive Mitglied der Mannschaft dieser Verpflichtung mindestens einmal pro Saison nachkommt. Bei jedem Spiel muss in jedem Teil der Gemischten Zone mindestens ein Spieler pro Mannschaft Interviews geben. Die Vereine haben sicherzustellen, dass ihre Spieler die Gemischte Zone passieren und die entsprechenden Interviews geben.

79.04

Ist der Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt oder wird er während des Spiels auf die Tribüne verwiesen, hat der Verein die Möglichkeit, ihn für alle obligatorischen Medienaktivitäten nach dem Spiel mit dem Trainerassistenten zu ersetzen.