Artikel 80 Zusätzliche Medienaktivitäten - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024
80.01

Die Vereine müssen alles dafür tun, um zusätzliche Medienaktivitäten zu ermöglichen, darunter:

  1. individuelle Anfragen von audiovisuellen Rechteinhabern nach Interviews und Zugang zu Trainingseinheiten;

  2. Anfragen der UEFA für Zutritt und Interviews gemäß dem UEFA Europa League Club Manual.