Über alle in diesem Reglement nicht angeführten Angelegenheiten, wie Fälle höherer Gewalt, entscheidet der UEFA-Dringlichkeitsausschuss. Sollte dies aus Zeitgründen nicht möglich sein, entscheidet der UEFA-Präsident oder in dessen Abwesenheit der UEFA-Generalsekretär. Solche Entscheide sind endgültig.