Im Voraus von der UEFA genehmigte Kameras dürfen folgende Aktivitäten zwischen dem Spielfeld und dem Bereich der Umkleidekabinen filmen:
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Ankunft der Mannschaften bis zur Umkleidekabine;
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Spieler im Tunnel vor dem Betreten des Spielfelds für das Aufwärmen sowie vor Beginn der beiden Halbzeiten;
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Spieler bei der Rückkehr vom Spielfeld nach dem Aufwärmen sowie nach der ersten Halbzeit und dem Spielende.