Auf dem Spielfeld dürfen von der UEFA genehmigte Kameras (z.B. Steadicams und Handkameras) zu folgenden Zeiten für Nahaufnahmen der Spieler und für das Filmen der von der UEFA genehmigten Aktivitäten eingesetzt werden, sofern dies in Übereinstimmung mit den von der UEFA erlassenen Richtlinien und unter Einhaltung der dafür definierten Positionen geschieht:
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am Vortag des Spiels;
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in den dafür vorgesehenen Zeiträumen vor und nach dem Spiel;
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in der Halbzeitpause;
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während eines Elfmeterschießens.