Kameras mit Kabeln und kabellose Kameras audiovisueller Rechteinhaber werden in den zwei verfügbar gemachten Bereichen hinter den Toren positioniert, eine auf jeder Seite des Tors. Jeder dieser Bereiche muss vorbehaltlich des vorhandenen Platzes mindestens 10 x 2 Meter groß sein und sich von der 5-Meter-Linie in Richtung Eckfahne erstrecken.